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Gesundheitsämter ärztlich leiten

13.03.2024 Seite 7
RAE Ausgabe 4/2024

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 4/2024

Seite 7

Gesundheitsämter sollten grundsätzlich von Fachärztinnen und -ärzten für Öffentliches Gesundheitswesen geleitet werden. Dies forderte der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes mit Blick auf Bestrebungen, nicht-ärztlich qualifiziertes Personal mit der Leitung der Einrichtungen zu betrauen. Das Tätigkeitsfeld des Öffentlichen Gesundheitsdienstes decke eine Vielzahl ärztlicher Aufgaben ab, die eine Leitung der Einrichtung durch einen entsprechend weitergebildeten Facharzt erfordere, betonte der Verband.     

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