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Notfalldienst

Das „Wuppertaler Modell“

13.03.2024 Seite 6
RAE Ausgabe 4/2024

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 4/2024

Seite 6

© Ärztekammer Nordrhein

„In Wuppertal gibt es zwei Besonderheiten: Die Schwebebahn und den ärztlichen Notfalldienst.“ So leitete der Autor, Dieter Pohl, in der Ausgabe vom 6. April 1974 des Rheinischen Ärzteblattes eine ausführliche Beschreibung des „Wuppertaler Modells“ zum ärztlichen Notfalldienst ein. „Durch dieses Modell kann der Auftrag zur Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung außerhalb der sprechstundenfreien Zeiten und rund um die Uhr nahtlos gewährleistet werden“, schrieb Pohl. Dazu gehörte auch eine Arztrufzentrale. Schon vor 50 Jahren bemühten sich die Ärzte darum, eine bundesweit einheitliche Notrufnummer für „ärztliche Hilfeleistungen“ zu bekommen. „Wie kürzlich aus Bonn verlautet, soll die Möglichkeit der Einführung einer einheitlichen Rufnummer für den Notfalldienst im Jahr 1976 Wirklichkeit werden.“ Verhandlungen mit dem Bundespostminister für eine einheitliche Rufnummer in der Bundesrepublik liefen bereits seit sechs Jahren. Die Wuppertaler Arztrufzentrale war ständig besetzt und vermittelte den Kontakt zwischen Patienten und dem „notfalldiensttuenden Arzt“. Die Ärztinnen und Ärzte im Notdienst wurden damals von einem Fahrdienst unterstützt. Per Funk beorderte die Arztrufzentrale einen Mietwagen zum Standort des Arztes, der in der Zwischenzeit per Telefon über den Notfallpatienten informiert wurde. Die Fahrbereitschaft entlastete die Ärzte bei ihren Einsätzen und verringerte die Wartezeit der Patientinnen und Patienten. „Kein Notfallpatient in Wuppertal braucht länger als zehn Minuten auf den Arztbesuch zu warten. Eine phantastische Zeit“, so der Autor. Im Bundesdurchschnitt betrug die Wartezeit damals rund 45 Minuten.    

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