Die aktuelle Weiterbildungsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte (WBO) beschreibt auf circa 470 Seiten, welche Inhalte für die 52 verschiedenen Facharztbezeichnungen oder die 56 verschiedenen Schwerpunkte und Zusatzbezeichnungen zu erlernen sind und wie der Lernerfolg nachzuweisen ist. Die WBO regelt auch, wer eine Befugnis zur Weiterbildung erhalten kann, ob und wie eine Weiterbildung in Teilzeit absolviert werden kann und wie die Facharztprüfung zu organisieren ist. Ebenso definiert die Weiterbildungsordnung, ob und unter welchen Bedingungen Facharztqualifikationen, die im Ausland erworben wurden, von der Ärztekammer Nordrhein anerkannt werden können. Noch bis zum 30. Juni 2027 können Ärztinnen und Ärzte Facharztbezeichnungen nach der „alten“ Weiterbildungsordnung erwerben. Auch deren Inhalte sind auf über 400 Textseiten beschrieben und unter https://www.aekno.de/aerzte/weiterbildung abrufbar.
Dass diese Themen nicht immer sofort selbsterklärend sind und viele Fragen dazu entstehen, erleben die Mitarbeitenden der Ärztekammer Nordrhein jeden Tag. Die häufigsten Fragen sind auf den Webseiten der Weiterbildungsabteilung aufgeführt und nach 14 Themenbereichen gegliedert: https://www.aekno.de/aerzte/weiterbildung/fragen-und-antworten. Individuelle Fragen beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Weiterbildungsabteilung montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 14 Uhr telefonisch unter 0211 4302-2899.
ÄkNo