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Weiterbildung im Jahr 2024

So klappt es mit der Facharztprüfung

16.08.2023 Seite 7
RAE Ausgabe 9/2023

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 9/2023

Seite 7

© istockphoto.com

Auch im Jahr 2024 finden die Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatz-Weiterbildungsprüfungen alle zwei Monate statt. Die Weiterbildung muss grundsätzlich am Anmeldeschlusstermin vollständig abgeschlossen sein, um den nächsten Prüfungszeitraum zu erreichen.

Neben dem Antragsformular müssen Kopien der Weiterbildungszeugnisse und die Dokumentation im elektronischen Logbuch (eLogbuch) sowie Kopien der Teilnahme­bescheinigungen von geforderten Weiter­bildungskursen eingereicht werden.

Der Erwerb der Schwerpunkt- und Zusatz-Weiterbildungen ist nur noch nach der Weiterbildungsordnung 2020 möglich. Für Facharztbezeichnungen nach alter Weiterbildungsordnung (WBO bis 30. Juni 2020) laufen die Übergangsbestimmungen am 30. Juni 2027 aus.

Prüflinge erhalten spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin eine persönliche Ladung, aus der der Tag, die genaue Uhrzeit und weitere Formalien hervorgehen. Absagen, die nach der Zustellung der Ladung erfolgen, müssen individuell begründet werden. Die Entscheidung, ob die Begründung ausreichend ist (zum Beispiel ein ärztliches Attest) trifft der Prüfungsausschuss. Hält dieser die Begründung für nicht ausreichend, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Wird sie akzeptiert, gilt die Prüfung als nicht durchgeführt.
Die Ärztekammer Nordrhein stellt auf ihrer Homepage viele hilfreiche Informationen rund um die Weiterbildung und die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung zur Verfügung. Ein Katalog mit Antworten zu den häufigsten Fragen findet sich ebenfalls unter www.aekno.de/aerzte/weiterbildung.    

bre
 

PrüfungszeitraumAnmeldeschluss
2024
1. Juli - 5. Juli 2024Mittwoch, 8. Mai 2024
2. September - 6. September 2024Mittwoch, 17. Juli 2024
28. Oktober - 4. November 2024Mittwoch, 11. September 2024
9. Dezember - 13. Dezember 2024Mittwoch, 23. Oktober 2024