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Referentenentwurf

Novellierung der Approbationsordnung geht in die nächste Runde

15.09.2023 Seite 10
RAE Ausgabe 10/2023

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 10/2023

Seite 10

Das Projekt „Masterplan Medizinstudium 2020“ das seit 2017 mit einem Maßnahmenkatalog zur Reform der ärztlichen Ausbildung auf dem Tisch liegt, ging vor wenigen Wochen in eine weitere Runde. Das Bundesgesundheitsministerium legte einen überarbeiteten Referentenentwurf für die Novellierung der Approbationsordnung vor. Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. (bvmd) äußerte sich verhalten lobend zu der Vorlage. Positiv sei die Verknüpfung von grundlagenwissenschaftlichen und klinischen Inhalten über das gesamte Studium. Gleichzeitig warnte die Vereinigung vor einer Mehrbelastung der Medizinstudierenden durch die Verschiebung von Verpflichtungen in die vorlesungsfreie Zeit. Auch laufe die Ausweitung der Vorklinik zulasten des klinisch-praktischen Teils dem Ziel zuwider, die Ausbildung von klinikorientierten Ärztinnen und Ärzten in den Mittelpunkt des Studiums zu stellen. Der bvmd wiederholte die Forderungen, im Praktischen Jahr (PJ) Kranken- und Fehltage zu trennen, eine ausreichende Aufwandsentschädigung zu zahlen, die Lehre statt Hilfstätigkeiten in den Mittelpunkt zu stellen und einen vierwöchigen Mindestabstand zwischen PJ-Ende und dem dritten Teil der ärztlichen Prüfung zu garantieren.

Der Marburger Bund (MB)  bemängelte die fehlende Verbindlichkeit etwa bei Mindestvorgaben für Curricula zur Patientenvorstellung oder zu Ausbildungsgesprächen. Der Entwurf beschränke sich auf die Festlegung von Mindestanforderungen und räume den Fakultäten großen Entscheidungsspielraum ein. Dabei gerate das berechtigte Interesse der Studierenden an verbindlichen Vorgaben aus dem Blick, so der MB.    bre