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Mehr Geld für Arzthelferinnen

18.04.2023 Seite 6
RAE Ausgabe 5/2023

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 5/2023

Seite 6

© Ärztekammer Nordrhein

Das Rheinische Ärzteblatt berichtete in seiner ersten Mai-Ausgabe 1973 ausführlich über die neuen Tarifverträge für Arzthelferinnen, wie vor 50 Jahren die Medizinischen Fachangestellten genannt wurden. Zum 1. April 1973 stiegen die Gehälter ab dem ersten Jahr nach der Ausbildung auf 905 DM pro Monat. Eine Steigerung um 8,5 Prozent, die der damaligen allgemeinen Tarifentwicklung entsprach. Mit jedem Berufsjahr stiegen die Gehälter um jeweils 30 DM auf 1.115 DM im achten Jahr der Tätigkeit. „Danach tritt für je zwei weitere Berufsjahre eine Steigerung ebenfalls um 30 DM ein, höchstens aber bis zum 26. Berufsjahr. Dieses Endgehalt, das frühestens im Alter von 43 Jahren erreicht werden kann, beträgt nach der neuen Gehaltstabelle 1385 DM.“ Auch die Ausbildungsvergütung für angehende Arzthelferinnen wurde angehoben und betrug nach dem 1. April 1973 im ersten Halbjahr der Ausbildung 240 DM, im zweiten 260 DM, im dritten 280 DM und im vierten Halbjahr 300 DM.
Ausdrücklich wies das Rheinische Ärzteblatt darauf hin, dass die Gehälter brutto zu verstehen seien. „Sofern Lohnsteuerpflicht besteht, darf der Arzt also von den Gehältern und Ausbildungsvergütungen die Lohnsteuer abziehen“. Die Grenze, unterhalb der keine Sozialversicherungsabgaben von Arbeitnehmern gezahlt wurden, lag damals bei 230 DM und damit zehn DM unter der Anfangsausbildungsvergütung. Der Tarifvertrag ließ zu, dass Sorgeberechtigte eine niedrigere als die nach dem Tarifvertrag zustehende Ausbildungsvergütung vereinbaren konnten, um unter die Bemessungsgrenze zu rutschen, sodass der ausbildende Arzt die volle Beitragspflicht zu tragen hatte.    

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