Eine von der Bundesregierung berufene Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat sich am 31. März konstituiert. Die interdisziplinär zusammengesetzte Kommission soll in zwei Arbeitsgruppen prüfen, ob Regulierungen für einen Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches sowie für eine Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft möglich sind.
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