Arztpraxen mit besonders hohen Stromkosten können zusätzliche Finanzhilfen erhalten. Darauf einigten sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband am 31. März im Bewertungsausschuss. Anspruchsberechtigt sind Ärztinnen und Ärzte, die Gebührenordnungspositionen aus den Bereichen Radiologie, Strahlentherapie und Dialyse abrechnen und für ihre Apparaturen überdurchschnittlich viel Strom benötigen. Sie erhalten zusätzlich zu den staatlichen Hilfen Mehrkosten erstattet, wenn diese mehr als 500 Euro im Quartal betragen. Der durch den Bewertungsausschuss festgelegte Referenzpreis liegt bei 29 Cent pro Kilowattstunde. Liegt der Strompreis darüber, werde der Großteil der Mehrausgaben von den Krankenkassen übernommen, teilt die KBV mit. Die Regelung gilt zunächst für das Jahr 2023; ob darüber hinaus eine Verlängerung erforderlich sein wird, wollen die Vertragspartner bis zum 31. Dezember prüfen.
Eine Ausweitung dieser Entlastungsmaßnahme auf weitere Fachgruppen sei mit den Krankenkassen nicht verhandelbar gewesen, erklärte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen. Auch eine Ausgleichszahlung für das Jahr 2022 sei vom GKV-Spitzenverband unter Verweis auf staatliche Regelungen, die auch erst im Jahr 2023 wirksam würden, abgelehnt worden. „Mit der Sonderregelung können Härtefälle in den besonders energieintensiven Fällen abgemildert werden“, sagte Gassen. Zur Abwicklung der Finanzhilfen verständigten sich die Vertragspartner auf ein Verfahren, bei dem anspruchsberechtigte Ärzte quartalsweise eine Selbsterklärung über die zusätzlichen Stromkosten gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung abgeben.
TG