Um dem Mangel an Ärztinnen und Ärzten in den Justizvollzugsanstalten und im Justizvollzugskrankenhaus in Nordrhein-Westfalen entgegenzuwirken, haben das Justizministerium des Landes und die Universität Witten/Herdecke eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Diese etabliere die Gefängnismedizin künftig fest im humanmedizinischen Lehrplan, teilten die Kooperationspartner mit. Neben der Vermittlung theoretischen Wissens sollten die Studierenden durch Praktika in den medizinischen Bereichen der Haftanstalten und im Justizvollzugskrankenhaus NRW einen unmittelbaren Eindruck von der Arbeit im Justizvollzug erhalten können.
Bislang sei die Gefängnismedizin weder fester Gegenstand des Medizinstudiums noch der fachärztlichen Weiterbildung, sagte NRW-Justizminister Benjamin Limbach zu dem Projekt. Es gehe darum, das Berufsbild des Anstaltsarztes und der Anstaltsärztin im Bewusstsein des ärztlichen Nachwuchses zu verankern. Entscheidend sei, dass Studierende in ihrer Ausbildung Rollenvorbilder kennenlernten, die ihnen Einblick in verschiedene Fachrichtungen geben, erklärte der Präsident der Universität Witten/Herdecke, Professor Dr. Martin Butzlaff. Die Studierenden könnten sich damit neue Berufsperspektiven erschließen.
HK