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Unterstützung I

Heizkostenzuschuss für Studierende

23.01.2023 Seite 10
RAE Ausgabe 2/2023

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 2/2023

Seite 10

Studierende, die eine Förderung nach Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder Wohngeld beziehen, haben Anspruch auf einen pauschalen Heizkostenzuschuss in Höhe von 345 Euro. Voraussetzung ist, dass für mindestens einen der Monate von September bis Dezember 2022 eine staatliche Förderung bewilligt wurde. Die Summe wird vom jeweiligen Amt überwiesen, das für die Förderung zuständig ist. Der Zuschuss muss nicht extra beantragt werden. Geplant war ursprünglich, den Heizkostenzuschuss bereits Ende 2022 auszuzahlen. Dies verzögert sich allerdings. Die Auszahlung werde voraussichtlich in den ersten Monaten dieses Jahres erfolgen.    

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