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Hartmannbund

Kritik an Landesprüfungsämtern

24.08.2022 Seite 10
RAE Ausgabe 9/2022

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 9/2022

Seite 10

Der Studierendenausschuss des Hartmannbundes kritisiert die Landesprüfungsämter, Quarantänezeiten und Coronaerkrankungen wieder auf die regulären Fehltage im Praktischen Jahr (PJ) anrechnen zu wollen. Im Frühjahr 2020 erlaubte eine Verordnung, die Fehlzeiten, die aus Isolation oder Quarantäne resultierten, nicht auf die maximalen 30 Fehltage während des PJ anzurechnen. Die Pandemie sei noch nicht vorbei und es sei durchaus möglich, sich während des PJ mehrfach mit Corona zu infizieren, sagte Anna Finger, Co-Vorsitzende des Ausschusses. Die Aufhebung der Sonderregelung könne für Studierende, die aufgrund einer Infektion länger ausfallen, bedeuten, dass sie am Ende des dritten Tertials nicht mehr die 20 Fehltage zum Lernen für das letzte Staatsexamen nehmen könnten, die die meisten PJler extra dafür aufsparten. Philip Simon, Vorsitzender des Ausschusses, kritisierte grundsätzlich, dass es im PJ keinen klaren Unterschied zwischen Krankheits- und Urlaubstagen gebe, so wie dies in allen anderen Arbeitsfeldern der Fall sei.

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