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Anerkennung von Fortbildungen

Informationen neu gestaltet

26.09.2022 Seite 8
RAE Ausgabe 10/2022

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 10/2022

Seite 8

© Ärztekammer Nordrhein

Im Schnitt werden in Nordrhein über 2.500 von der Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) anerkannte Fortbildungen für Ärztinnen und Ärzte von externen Veranstaltern angeboten. Die von der ÄkNo anerkannten Fortbildungen können Nutzer auf der Kammer-Homepage über eine Suchmaske einsehen. Unter der Überschrift „Fortbildungen / Tagungen und Kurse“ findet sich die Suchmaske unter www.aekno.de/fortbildung/veranstaltungskalender.


Anbieter von Fortbildungen, die eine Veranstaltung in Nordrhein von der ÄkNo anerkennen lassen möchten, finden wichtige Informationen zum Procedere unter www.aekno.de/fortbildung/veranstalter. Auf der kürzlich neu gestalteten und aktualisierten Seite finden Veranstalter wichtige Hinweise zum Anerkennungsverfahren, zu Antragsfristen, zum Sponsoring sowie zu Gebühren. Die Anerkennungsanträge sind unterschiedlich für Live­Webinare, für Hybrid- oder Präsenzveranstaltungen sowie für Klinik­Fortbildungen. Alle Dokumente, die für einen Antrag nötig sind, sowie Muster für Teilnahmelisten, -bescheinigungen oder auch für die Evaluation sind leicht auffindbar zusammengestellt. Die nötigen Formulare sind entweder in Zip­Dateien gebündelt oder einzeln abrufbar. Die Dokumente stehen als beschreibbare PDFs zur Verfügung und können bequem am Computer ausgefüllt werden. Fragen und Anregungen sowie Kritik und Lob zum Internetangebot der Ärztekammer Nordrhein senden Sie bitte an die E-Mail­-Adresse onlineredaktion(at)aekno.de.  

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