Die Bundesärztekammer (BÄK) hat kürzlich die fünfte Fortschreibung der „Richtlinie zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls (IHA)“ vorgestellt. Sie beschreibt den Stand der Wissenschaft für die Diagnostik und die erforderliche ärztliche Qualifikation.
Die Fortschreibung bezieht nach Angaben der BÄK das diagnostische Vorgehen bei Patienten mit extrakorporaler Membranoxygenierung und Extracorporeal-Life-Support-Systemen ein. Mit Blick auf die Verwendung digitaler EEG-Geräte sind auch die Vorgaben zur Durchführung eines EEG neu gefasst worden. Künftig dürfen zudem Fachärztinnen und -ärzte für Kinder- und Jugendchirurgie den IHA bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr feststellen. Die Richtlinie ist unter www.baek.de unter dem Suchbegriff: „Fortschreibung“ zu finden.
bre