Seit Anfang August 2022 ist das novellierte Nachweisgesetz in Kraft. Dieses Gesetz, das die Arbeitsbedingungsrichtlinie der EU in nationales Recht umsetzt, hat der Bundestag am 23. Juni 2022 verabschiedet. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mussten deshalb relativ kurzfristig die Neuerungen, die sich vor allem auf die Formulierungen in Arbeitsverträgen und zusätzliche Informationen beziehen, beispielsweise zum Kündigungsschutzverfahren, in neu abzuschließende Arbeitsverträge einarbeiten. Die Ärztekammer Nordrhein stellt auf ihrer Homepage www.aekno.de für ärztliche Arbeitgeber sowohl einen Ausbildungsvertrag für Medizinische Fachangestellte (MFA) als auch einen Mustervertrag für ausgelernte MFA zur Verfügung. Diese Dokumente, die unter www.aekno.de/mfa zu finden sind, hat die Kammer kurzfristig an die neue Gesetzeslage angepasst. Der Ausbildungsvertrag und der Muster-Arbeitsvertrag stehen als beschreibbare PDF-Dateien zum Ausfüllen am Computer zur Verfügung.
Die Rubrik hält für MFA, MFA-Auszubildende sowie ärztliche Ausbilder praxisnahe Informationen rund um das Prüfungsgeschehen, den Beruf als MFA, das Arbeitsverhältnis, weiterqualifizierende Fortbildungen, Praktika oder über die Einstiegsqualifizierung und die Begabtenförderung bereit. Ebenfalls findet sich dort ein digitales Schwarzes Brett für Stellenangebote und -gesuche.
Fragen und Anregungen sowie Kritik und Lob zum Internetangebot der Ärztekammer Nordrhein senden Sie bitte an die E-Mail-Adresse onlineredaktion(at)aekno.de.
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