Wie kann eine persönliche Entscheidung für eine Organspende widerspruchsfrei in einer Patientenverfügung dokumentiert werden? Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und die Bundesnotarkammer haben gemeinsam eine Broschüre zur „Organspende in der Patientenverfügung – Wünsche eindeutig dokumentieren“ verfasst, die kostenlos auf www.bzga.de/infomaterialien heruntergeladen oder bestellt werden kann. Die Bundesnotarkammer weist darauf hin, dass unklare oder widersprüchliche Formulierung häufig zu Streitigkeiten führen. Wichtig sei, dass die Patientenverfügung den wirklichen Patientenwillen wiedergebe.
jf