Beim 124. Deutschen Ärztetag, der pandemiebedingt online stattfand, dankt Bundeskanzlerin Angela Merkel der Ärzteschaft für ihren „aufopferungsvollen Einsatz“.
Erstmals in der Geschichte der Deutschen Ärztetage fand die Hauptversammlung der Bundesärztekammer in diesem Jahr online statt. Am 4. Mai konnten sich die 250 Abgeordneten der 17 Ärztekammern zur Eröffnung des zweitätigen Ereignisses einloggen, das mit einer Videobotschaft der Bundeskanzlerin begann. Zwei Tage fokussierten sich die Delegierten auf wichtige aktuelle Themen, die die Ärzteschaft bewegen: Konsequenzen aus der Pandemie, die Zukunft der ambulanten und der stationären Versorgung, die Digitalisierung des Gesundheitswesens sowie die durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts evozierte Debatte über die Themen Suizidassistenz und Suizidprävention (siehe Seiten 12 ff.).
Die digitale Premiere kann alles in allem als erfolgreich bewertet werden, alle Tagesordnungspunkte und die dazugehörigen Anträge wurden intensiv beraten, die Abstimmungen liefen problemlos. Vermisst haben Präsidium und Abgeordnete in ihren Heimatärztekammern den direkten persönlichen Austausch, die feinen Zwischentöne, den Applaus für einen überzeugenden Debattenbeitrag.
In ihrer Videobotschaft dankte Angela Merkel den Ärztinnen und Ärzten ausdrücklich für ihren aufopferungsvollen Einsatz während der Pandemie. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn schloss sich diesem Dank an und verwies darauf, dass beim Impfen in den zurückliegenden Wochen durch die Einbeziehung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte „der große Turbo“ angeschaltet worden sei. Und er kündigte an, dass Privatärzte und Betriebsärzte im Juni hinzukommen.
In großer Einigkeit sprachen sich die Abgeordneten für ein ganzes Paket von Maßnahmen aus, um das Gesundheitswesen in Deutschland zukunfts- und krisenfest aufzustellen. So mahnten sie eine schnelle Umsetzung des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) an und forderten für die Ärztinnen und Ärzte im ÖGD eine tariflich gesicherte arztspezifische Vergütung. Als Basis für die zukünftige Krankenhausplanung forderten sie, den demografie- und morbiditätsbedingten Versorgungsbedarf und entsprechende Personalressourcen prospektiv zu ermitteln. Für die Arztpraxen sind nach dem Willen des Ärztetages finanzielle Ausgleichsmechanismen für die weitere Digitalisierung zu schaffen.
Mit großer Mehrheit sind die Abgeordneten dem Beschlussantrag des Vorstands der Bundesärztekammer gefolgt und haben das strikte Verbot der Suizidbeihilfe aus der (Muster-)Berufsordnung gestrichen. Die Streichung ändert jedoch nach Überzeugung des Ärztetages nichts daran, dass „ärztliches Handeln von einer lebens- und gesundheitsorientierten Zielrichtung geprägt ist“. Eine große Mehrheit stellte sich daher hinter einen Beschlussantrag, der eine Verpflichtung von Ärztinnen und Ärzten zur Mitwirkung beim assistierten Suizid ausdrücklich ablehnt. Eine Mitwirkung von Ärztinnen und Ärzten bei der Selbsttötung ist danach weiterhin keine ärztliche Aufgabe. An dieser Aussage hat sich durch die Streichung des strikten berufsrechtlichen Verbots nichts geändert.
Sabine Schindler-Marlow, Stellvertretende Leiterin der Stabsstelle Kommunikation