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Krankenhäuser auf dem Land

Kassen zahlen Sicherstellungszuschläge in Höhe von 68 Millionen Euro

22.01.2021 Seite 6
RAE Ausgabe 2/2021

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 2/2021

Seite 6

2021 werden erstmals auch reine Kinderkliniken in die Pauschalförderung mit aufgenommen. © famveldman/stock.adobe.com

In diesem Jahr erhalten bundesweit 140 Krankenhäuser in ländlichen Regionen eine pauschale Förderung von insgesamt 68 Millionen Euro. Je Krankenhaus zahlen die gesetzlichen Krankenkassen zwischen 400.000 und 800.000 Euro. Das teilte der GKV-Spitzenverband Anfang Januar mit. Unterstützt werden mit den Sicherstellungszuschlägen nach dem Willen des Gesetzgebers Krankenhäuser, die für die flächendeckende Grundversorgung oder die Geburtshilfe notwendig sind. In Nordrhein-Westfalen erhalten lediglich zwei Kliniken in Höxter und Bad Berleburg die Zuschläge.

Um eine flächendeckende Versorgung der Kinder- und Jugendmedizin auf dem Land sicherzustellen, fördern die gesetzlichen Krankenkassen nach eigenen Angaben von 2021 an zusätzlich 59 Krankenhausstandorte mit einer entsprechenden bedarfsnotwendigen Fachabteilung. Erstmals würden damit auch reine Kinderkliniken in die Pauschalförderung mit aufgenommen, erklärte der GKV-Spitzenverband. 19 Kinderkliniken erhielten erstmals einen Zuschlag in Höhe von 400.000 Euro.  Der Zuschlag für bedarfsnotwendige ländliche Krankenhäuser werde auch dann gezahlt, wenn diese kein Defizit aufwiesen.

Zuschlagsberechtigt sind Krankenhäuser, die die Kriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erfüllen. Demnach werden diejenigen Kliniken mit Sicherstellungszuschlägen unterstützt, die für die regionale Basisversorgung der Bevölkerung notwendig sind, die aber aufgrund geringer Fallzahlen ihre Fachabteilungen nicht kostendeckend finanzieren können. Als basisversorgungsrelevant hat der G-BA Fachabteilungen für Innere Medizin, für Chirurgie zur Versorgung von Notfällen, für Geburtshilfe sowie Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin definiert.    

HK