Für Medizinische Fachangestellte (MFA) steigen die Gehälter rückwirkend ab Januar 2021 um sechs Prozent. Ab Anfang 2022 kommen weitere drei Prozent hinzu und in einer weiteren Stufe ab Januar 2023 weitere 2,6 Prozent. Darauf haben sich die Tarifparteien, die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) auf Arbeitgeberseite sowie auf Arbeitnehmerseite der Verband medizinischer Fachberufe e.V. Anfang Dezember 2020 in Berlin geeinigt.
Neben der linearen Gehaltssteigerung sind weitere Gehaltsstufen gestaffelt nach Berufsjahren eingeführt worden. Neben den Gehältern werden auch die Ausbildungsvergütungen in drei Schritten angehoben. Von 2022 an wird die Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) ab dem zweiten Jahr der Betriebszugehörigkeit von 65 auf 70 Prozent des regelmäßigen Bruttomonatsgehalts angehoben. Der Gehaltstarifvertrag hat eine Laufzeit von drei Jahren.
Die Tarifparteien haben im Rahmen der Tarifverhandlungen auch einen Tarifvertrag zur Kurzarbeit abgeschlossen. Dieser gilt ab Januar 2021 bis Ende Dezember 2021. Der Vertrag enthält unter anderem die Aufstockung zum Kurzarbeitergeld auf 80 Prozent des Nettoentgelts.
Die Tarifverträge für die Medizinischen Fachangestellten finden sich auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein unter www.aekno.de/mfa/tarifvertraege.
bre