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Meinung

Stationäre Versorgung zukunftsfest machen

10.12.2020 Seite 3
RAE Ausgabe 1/2021

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 1/2021

Seite 3

Rudolf Henke © Jochen Rolfes
Die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen sollen sich künftig auf ihre jeweiligen Stärken konzentrieren und diese zunehmend in Kooperationen einbringen.

Als Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann Mitte September 2019 „die wohl größte Reform der Krankenhauslandschaft seit Jahrzehnten“ für Nordrhein-Westfalen ankündigte, konnte noch niemand etwas von der bevorstehenden Corona-Pandemie ahnen. Ungeachtet der gewaltigen zusätzlichen Herausforderungen bei der Pandemiebewältigung hat der Minister seine Reformpläne in den vergangenen Monaten weiter vorangetrieben. Inzwischen liegt der Entwurf für das „Dritte Gesetz zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes Nordrhein-Westfalen“ vor, zu dem es Anfang Dezember eine öffentliche Anhörung im Landtagsausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales gab. 

Ziel des Gesetzesvorhabens ist es, die medizinischen Leistungen in den Mittelpunkt der Krankenhausplanung zu stellen und diese nicht mehr wie bisher vorrangig auf die Zahl der Betten abzustellen. Auf diese Weise sollen die Versorgungskapazitäten gerade in den Ballungsgebieten besser strukturiert und koordiniert werden. Nordrhein-Westfalen will den Krankenhäusern ihre Aufgaben klar zuweisen und ermöglichen, dass jedes Haus seine besonderen Stärken in sinnvolle Kooperationen der Kliniken untereinander und mit den niedergelassenen Ärzten einbringt. Mit Blick auf die ländlichen Regionen hält das Land am Prinzip der ortsnahen Versorgung fest, es will die flächendeckende Versorgung dort sogar stärken. 

Den Wert unserer starken Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen hat die COVID-19-Pandemie mehr als deutlich gemacht. Diese Stärke gilt es auszubauen und zukunftsfest zu machen. Zum Beispiel muss die Planung künftig besonderes Gewicht auf ausreichende Reservekapazitäten in der Intensivmedizin legen. Das Land setzt mit dem neuen Krankenhausplan nicht primär auf Bettenabbau und Schließungen, wie sie von interessierter Seite wiederholt für die gesamte Republik gefordert wurden. Wie gefährlich ein solcher Weg gewesen wäre, müsste die Pandemie inzwischen alle gelehrt haben.

Die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe sind an der Aufstellung des Landeskrankenhausplanes unmittelbar beteiligt. Beide Kammerversammlungen haben im November die grundsätzliche Ausrichtung der Reformpläne begrüßt. Aus ärztlicher Sicht hängt die Qualität der Krankenhausversorgung ganz entscheidend ab von einer angemessenen Ausstattung der Abteilungen mit hochqualifizierten Kolleginnen und Kollegen. Die wird es künftig nur geben können, wenn eine gute ärztliche Weiterbildung auch bei zunehmender Spezialisierung möglich bleibt. Daher begrüßen wir die im Gesetzentwurf 
vorgesehene Ausrichtung der Krankenhausplanung an der ärztlichen Weiterbildungsordnung und plädieren dafür, Weiterbildungsverbünde zwischen Standorten der Spezialversorgung und solchen der Regelversorgung verbindlich vorzugeben.

Rudolf Henke
Präsident der Ärztekammer Nordrhein