Mit dem Versorgungsverbesserungsgesetz will die Bundesregierung unter anderem ermöglichen, dass Projekte, die über den Innovationsfonds gefördert werden, nach Ende des Förderzeitraums als Selektivverträge nach Paragraf 140a fortgesetzt werden können. Ein vorzeitiges Aus für Projekte, die nicht direkt im Anschluss an die Förderphase in die Regelversorgung überführt werden, könne damit verhindert werden. Darauf weist das ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin hin. Die zeitnahe Aufnahme erfolgreicher Projekte in die Regelversorgung bleibe dennoch das Ziel, so das ZTG.
Selektivverträge könnten einen Einstieg in die Versorgung leisten, erklärte dazu Professor Dr. Susanne Schwalen, Geschäftsführende Ärztin der Ärztekammer Nordrhein. Nur durch die Aufnahme positiv evaluierter Projekte in die Regelversorgung könne aber Versorgungsgerechtigkeit für Patientinnen und Patienten in der Fläche erreicht werden.
HK