Zum 1. Oktober steht eine gewaltige Neuerung in den Praxen an: Das bisherige Muster 1 für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ist nicht mehr gültig, stattdessen muss die neue elektronische Meldung, die eAU, verwendet werden – zurzeit noch ergänzt um einen Ausdruck auf Blankopapier für die Patientinnen und Patienten, der aber auch Mitte 2022 entfallen soll. Vertragsarztpraxen sind dann dazu verpflichtet, eAU-Daten über den Kommunikationsdienst KIM an die Krankenkassen zu übermitteln. Dafür sind umfangreiche technische und organisatorische Voraussetzungen zu beachten: Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI), Update des ePA-Konnektors, Nutzung eines KIM-Dienstes, KIM-Anwendung und eAU-Modul im Praxisverwaltungssystem (PVS) und auch die Verfügbarkeit des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) der Generation 2. Nachdem IT-Verantwortliche mehrerer KVen in einem Brandbrief vor Chaos gewarnt haben und auch die KBV Alarm geschlagen hat, konnte der Gesetzgeber doch von einer Übergangsphase bis zum Jahresende überzeugt werden. Die KV Nordrhein hat bereits eine Infokampagne rund um die eAU gestartet, damit die Praxen im Oktober bereit sind. So wird in den Social-Media-Kanälen als auch auf der TI-Seite onlinerollout.de/eau umfassend zur anstehenden Änderung informiert.
KVNO