Vorlesen
Telematik-Infrastruktur

Alles zum elektronischen Heilberufsausweis

26.08.2020 Seite 8
RAE Ausgabe 9/2020

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 9/2020

© Ärztekammer Nordrhein

Die Ärztekammer Nordrhein hat die Informationen auf ihrer Homepage www.aekno.de zum elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) aktualisiert und übersichtlicher gestaltet. Sowohl niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in eigener Praxis als auch Klinikärzte werden künftig den eHBA als Arztausweis, Verschlüsselungsinstrument und Signaturkarte benötigen, um an der Telematik-Infrastruktur teilnehmen und die Anwendungen, die der Gesetzgeber für den Beginn des kommenden Jahres plant, nutzen zu können. Die Ärztekammer Nordrhein empfiehlt, frühzeitig einen eHBA zu beantragen, um für die künftigen Anforderungen gewappnet zu sein. Der Bereich zum eHBA findet sich in der Rubrik „Ärzte“ oder direkt über www.aekno.de/ehba. Dort sind sämtliche Informationen zu den Pflichtanwendungen und den Funktionen des eHBA zusammengefasst. Unter dem Stichpunkt „Aktuelles rund um den eHBA“ finden sich thematisch sortiert Links zu den Informationsseiten der Bundesärztekammer oder der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Ebenfalls bietet der Bereich eine Übersicht der Kartenanbieter und Verknüpfungen zu deren Informationsseiten. Auch das Antragsverfahren für Kammermitglieder, das obligatorisch über das Mitgliederportal „meine ÄkNo“ eingeleitet werden muss, wird genau erläutert. Das Antragsverfahren erläutert auch ein ausführlicher Artikel in dieser Ausgabe auf Seite 21 f.

Fragen und Anregungen sowie Kritik und Lob zum Internetangebot der Ärztekammer Nordrhein senden Sie bitte an die E-Mail-Adresse onlineredaktion@aekno.de  

bre