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Meinung

Wichtiger Schritt nach vorn

18.09.2020 Seite 3
RAE Ausgabe 10/2020

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 10/2020

Seite 3

Rudolf Henke © Jochen Rolfes
Der neue „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ ist eine starke Selbstverpflichtung von Bund und Ländern. Seine volle Wirkung erfordert, dass die kommunalen Arbeitgeber endlich arztspezifische Tarifverträge abschließen.

Sowohl im Rheinland als auch in ganz Deutschland sind wir im internationalen Vergleich bislang gut durch die Coronakrise gekommen. Das ist nicht zuletzt dem Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) zu verdanken. Während die Ärztinnen und Ärzte in Praxen und Krankenhäusern sich auch während der Pandemiebekämpfung vorbildlich um die individuelle Lage ihrer Patientinnen und Patienten gekümmert haben, stehen vor allem die Kolleginnen und Kollegen des ÖGD für den sozial- und bevölkerungsmedizinischen Aspekt unseres ärztlichen Auftrags ein. Beides gehört nach der Bundesärzteordnung elementar zu unserem Beruf: „Der Arzt dient der Gesundheit des einzelnen Menschen und des gesamten Volkes.“

Wir alle wissen, dass die Personalsituation in einer großen Zahl von Gesundheitsämtern auch bei uns im Land prekär ist, was zulasten der Leistungsfähigkeit gehen muss und geht. Hinzu kommen Defizite in der Ausstattung, insbesondere in der elektronischen Verwaltung. Da bedeutet es einen wichtigen Schritt nach vorn, dass die Gesundheitsministerkonferenz der Länder Anfang September im Konsens mit dem Bund einen „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ beschlossen hat (siehe auch Seite 12). Vier Milliarden Euro stellt der Bund dafür bis 2026 zur Verfügung. Hinzu kommen 50 Millionen Euro, die in diesem Jahr für Investitionen in die technische Modernisierung des ÖGD fließen können.

Bis Ende kommenden Jahres sollen 1.500 zusätzliche und unbefristete Vollzeitstellen in den kommunalen Behörden des ÖGD sowie in den befassten Landesstellen und obersten Landesbehörden geschaffen werden. Mindestens 3.500 weitere kommen dem Pakt zufolge bis zum Ende des Jahres 2022 hinzu. 90 Prozent dieser Stellen sind für den ÖGD in den Städten und Kreisen gedacht.

Inwieweit künftig in der ärztlichen Weiterbildungsordnung Kenntnisse, Erfahrungen  und Fertigkeiten, die im ÖGD erworben werden, über die bisher vorgesehenen Gebiete hinaus auf die Weiterbildung angerechnet werden können, werden wir als ärztliche Selbstverwaltung gerne prüfen und damit einer Bitte der Länder nachkommen. 

Die Covid-19-Pandemie hat deutlich gemacht, dass der ÖGD für akute Herausforderungen strukturell besser aufgestellt sein muss. Das gilt für Themen wie Gesundheitsförderung und Prävention, für die Gesundheitsversorgung benachteiligter Gruppen und nicht zuletzt eben für das Krisenmanagement. 

All dies können die unteren Gesundheitsbehörden nur stemmen, wenn deutliche Verbesserungen für das beamtete ärztliche Personal im Besoldungsrecht zügig kommen. Auch müssen die kommunalen Arbeitgeber arztspezifische Tarifverträge abschließen, sonst schwächen sie sehenden Auges den Pakt von Bund und Ländern. Beides braucht der ÖGD, damit er in der harten Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt eine Chance hat, in ausreichender Zahl gut qualifizierte Kolleginnen und Kollegen zu gewinnen, die unseren sozialmedizinischen Auftrag entsprechend der Bundesärzteordnung erfüllen können.

Rudolf Henke
Präsident der Ärztekammer Nordrhein