Aufgrund der aktuellen Situation verlängert die Ärztekammer Nordrhein die Frist zur Abgabe der Veranlagung zum Kammerbeitrag 2020 bis Sonntag, den 31. Mai 2020.
ÄkNo
Aufgrund der aktuellen Situation verlängert die Ärztekammer Nordrhein die Frist zur Abgabe der Veranlagung zum Kammerbeitrag 2020 bis Sonntag, den 31. Mai 2020.
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