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Behandlungsfehler

Bundesweite Statistik zeigt kaum Veränderungen zum Vorjahr

28.07.2020 Seite 8
RAE Ausgabe 8/2020

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 8/2020

Seite 8

Die Gesamtschau der Anträge und Entscheidungen der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen aus allen Bundesländern zeigt einen leichten Rückgang der gestellten Anträge auf Überprüfungen einer Behandlung auf einen möglichen ärztlichen Fehler. Die Zahl ging um 1,2 Prozent zurück von 10.839 Anträgen im Jahr 2018 auf 10.705 im Jahr 2019. Die Anzahl der erledigten Anträge stieg im Bundesgebiet um 5,4 Prozent auf 10.436. Die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen haben im Jahr 2019 insgesamt 6.412 Sachentscheidungen getroffen, wobei in 4.485 Fällen kein Behandlungsfehler oder ein Mangel an Risikoaufklärung festgestellt wurde. Dies entspricht einem Anteil von 69,95 Prozent. In 1.974 Fällen wurde ein Behandlungsfehler festgestellt. Damit sank die Zahl der Behandlungsfehler im Vergleich zum Jahr 2018 geringfügig um 1,04 Prozent auf 30,05 Prozent.
Im Vergleich zu Nordrhein wurden im Bundesdurchschnitt etwas weniger Behandlungsfehler festgestellt. Bei der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein lag im Berichtszeitraum Oktober 2017 bis Ende September 2018 der Anteil der festgestellten Behandlungsfehler bei 32,17 Prozent.
Die Gutachter im Bundesgebiet befassten sich im vergangenen Jahr in 203 Fällen mit Arthrosen des Kniegelenks und in 194 Fällen mit Arthrosen des Hüftgelenks. Am dritthäufigsten trafen sie Sachentscheidungen zu Unterschenkel- und Sprunggelenksfrakturen. Der weitüberwiegende Teil der Behandlungsfehlervorwürfe stammte aus dem Klinikbereich (5.518) und 1.797 betrafen Praxen und Medizinische Versorgungszentren.

Die gesamte statistische Erhebung findet sich auf der Homepage der Bundesärztekammer unter www.baek.de in der Rubrik „Patienten“.     

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