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Röntgen- und Strahlentherapie

Neue beschreibbare PDF-Dokumente

25.03.2020 Seite 8
RAE Ausgabe 4/2020

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 4/2020

Seite 8

© Ärztekammer Nordrhein

Auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein (www.aekno.de) finden jetzt Betreiber von Geräten zur Röntgen- oder Strahlentherapie die jeweiligen Strukturerhebungsbögen als beschreibbare PDF-Dokumente. Die beiden Formulare, die bequem am Computer ausgefüllt werden können, finden sich auf den Seiten der Ärzt­lichen Stelle im Bereich „Nuklearmedizin und Strahlentherapie“ unter www.aekno.de/qualitaetssicherung/strahlentherapie. Die Strukturerhebungsbögen müssen im Zusammenhang mit der Qualitätssicherung der Strahlen- und Röntgentherapie von Institutionen, die strahlen- oder röntgentherapeutisch tätig sind, ausgefüllt und unterschrieben an die Ärztliche Stelle zurückgeschickt werden.
Daneben finden sich auf der Internetseite der Ärztlichen Stelle im selben Bereich neben Formularen zur Anmeldungen einer nuklearmedizinischen Tätigkeit oder eines strahlentherapeutischen Gerätes auch Konstanzprüfungsprotokolle, Patientendokumentationslisten sowie Mustervorlagen zur Erkennung, Bearbeitung und Vermeidung von Vorkommnissen in der Radiologie, Strahlentherapie, Nuklearmedizin oder der Computertomografie.
Fragen und Anregungen sowie Kritik und Lob zum Internetangebot der Ärztekammer Nordrhein senden Sie bitte an die E-Mail­Adresse onlineredaktion(at)aekno.de.    

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