Seit Anfang März dürfen öffentliche Apotheken, dank der Ausnahmeregelung für die Bereitstellung und Verwendung von Biozidprodukten, Desinfektionsmittel auch mit sogenanntem Industriealkohol herstellen und an Praxen und Kliniken abgeben.
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Seit Anfang März dürfen öffentliche Apotheken, dank der Ausnahmeregelung für die Bereitstellung und Verwendung von Biozidprodukten, Desinfektionsmittel auch mit sogenanntem Industriealkohol herstellen und an Praxen und Kliniken abgeben.
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