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Unterstützung: Aktuelle Lösung zur Berufshaftpflicht

25.03.2020 Seite 23
RAE Ausgabe 4/2020

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 4/2020

Seite 23

Für Ärztinnen, Ärzte und medizinisches Personal, die in Quarantäne befindliche Kolleginnen und Kollegen vertreten, besteht ein Versicherungsschutz innerhalb der Berufshaftpflichtversicherung der zu vertretenden Kollegen von der Deutschen Ärzteversicherung Allgemeine (DÄV). Ein solcher Versicherungsschutz gilt ebenso für unterstützende Maßnahmen außerhalb von Praxen, beispielsweise bei medizinischer Beratung (auch telefonisch oder per Video-Chat) oder Probenentnahmen. Weitere Informationen erhalten Sie vom Service-Team der Deutschen Ärzteversicherung unter 0221 14823087 oder an: service(at)aerzteversicherung.de.