Für Ärztinnen, Ärzte und medizinisches Personal, die in Quarantäne befindliche Kolleginnen und Kollegen vertreten, besteht ein Versicherungsschutz innerhalb der Berufshaftpflichtversicherung der zu vertretenden Kollegen von der Deutschen Ärzteversicherung Allgemeine (DÄV). Ein solcher Versicherungsschutz gilt ebenso für unterstützende Maßnahmen außerhalb von Praxen, beispielsweise bei medizinischer Beratung (auch telefonisch oder per Video-Chat) oder Probenentnahmen. Weitere Informationen erhalten Sie vom Service-Team der Deutschen Ärzteversicherung unter service(at)aerzteversicherung.de.
oder an:RÄ