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Kontrastmittel

Skandalisierung auf Kosten von Radiologen

22.08.2019 Seite 9
RAE Ausgabe 9/2019

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 9/2019

Seite 9

Die Pauschalen für Kontrastmittel haben dem Berufsverband der Deutschen Radiologen zufolge zu erheblichen Einsparungen geführt. © Alterfalter-stock.adobe.com

Eine ausführliche Erklärung des Berufsverbandes der Deutschen Radiologen (BDR) macht nach Auffassung der Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) deutlich: es ist unseriös, den Eindruck zu erwecken, dass sich Radiologen mittels Abrechnung von Kontrastmitteln ungerechtfertigt oder gar illegal bereichern (die Erklärung des BDR ist im Wortlaut verfügbar unter www.radiologenverband.de).
Genau das aber suggeriert die Berichterstattung in Süddeutscher Zeitung („Radiologen machen dubiose Millionengeschäfte“), NDR („Strafrechtler … halten die enormen Zusatzgewinne der Ärzte mit Kontrastmitteln für ‚strafwürdig‘“) und WDR („Der ehe   malige BGH-Richter … hält das Pauschalen-Modell, bei dem Radiologen … enorme Gewinne machen können, für ‚strafwürdig‘“).
Die Radiologen werden hier zu Unrecht angeprangert und geradezu kriminalisiert. Dabei haben sie ohne Zweifel regelgerecht nach den Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen abgerechnet. „Wer skandalisiert, wo es keinen Skandal gibt, schädigt fahrlässig oder mutwillig das Ansehen der betroffenen Berufsgruppe“, erklärte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, Mitte August in Düsseldorf, „das können wir nicht widerspruchslos hinnehmen.“ Gleichzeitig wird durch die ungerechtfertigte Skandalisierung nach Auffassung der Ärztekammer Nordrhein der seriöse investigative Journalismus diskreditiert, der für unsere Gesellschaft von außerordentlicher Bedeutung ist.  

 ÄkNo