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Praktisches Jahr

Aufwandsentschädigung gesetzlich fixieren

20.09.2019 Seite 10
RAE Ausgabe 10/2019

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 10/2019

Seite 10

Der Marburger Bund (MB) fordert, den Rechtsanspruch auf eine angemessene Aufwandsentschädigung im Praktischen Jahr (PJ) in der Approbationsordnung zu verankern. Auf diese Weise könne die Aufwandsentschädigung bundeseinheitlich gestaltet und sichergestellt werden, dass diese weder durch Sachleistungen ersetzt noch auf Leistungen aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz angerechnet werden könne.    

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