Der Marburger Bund (MB) fordert, den Rechtsanspruch auf eine angemessene Aufwandsentschädigung im Praktischen Jahr (PJ) in der Approbationsordnung zu verankern. Auf diese Weise könne die Aufwandsentschädigung bundeseinheitlich gestaltet und sichergestellt werden, dass diese weder durch Sachleistungen ersetzt noch auf Leistungen aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz angerechnet werden könne.
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