Die neue S-3-Leitlinie zum Thema Kinderschutz soll die Kommunikation zwischen Ärzten, medizinischem Fachpersonal, Jugendämtern und anderen Behörden fördern. Seit 2014 kooperierten insgesamt 82 medizinische Fachgesellschaften und Organisationen der Jugendhilfe an dem vom Bundesministerium für Gesundheit gefördertem Projekt. Mit der Aufgabe das Kindeswohl zu schützen und eine Kindeswohlgefährdung frühestmöglich zu diagnostizieren, ergänzten die Beteiligten die Leitlinie um weitere wichtige Aspekte. So sollen beispielsweise nicht nur Kinder in Notaufnahmen systematisch auf Anzeichen von Misshandlung und Missbrauch untersucht werden, sondern auch Erwachsene. Häusliche Gewalt kann von Kindern, wenn sie nicht selbst Opfer sind, miterlebt werden.
vl