Mit Blick auf die aktuelle Diskussion rund um die Weiterentwicklung der psychotherapeutischen Patientenversorgung verabschiedeten die Delegierten der Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein kürzlich fünf Grundsätze. Unter anderem forderten sie die Stärkung der ärztlichen Aus- und Weiterbildung, damit Ärzte ihre zentrale Aufgabe in einer kooperativen psychotherapeutischen Versorgung auch zukünftig wahrnehmen können. Im Wortlaut heißt es: „Ärztinnen und Ärzte können aufgrund ihres Qualifizierungsweges dieser untrennbaren Verbindung zwischen Psyche und Soma in besonderer Weise gerecht werden. Dieser Kompetenz muss deswegen auch künftig in der ärztlichen Aus-, Weiter- und Fortbildung große Beachtung geschenkt werden. Dazu gehören die konsequente Vermittlung kommunikativer Kompetenzen im Medizinstudium und die strukturierte Fortentwicklung dieser Kompetenzen in der ärztlichen Weiterbildung.“
In einer weitere Entschließung mit dem Titel „Digitalisierung der Lehre im Medizinstudium 2020+“ begrüßten die Delegierten die Intention des Masterplans Medizinstudium 2020, den Praxisbezug im Studium zu stärken: „Die Kammerversammlung unterstützt die Forderung des Wissenschaftsrates, dass ‚die wissenschaftliche Ausrichtung des Medizinstudiums in der ÄApprO (Approbationsordnung für Ärzte; Anmerkung der Redaktion) verbindlich festgehalten werden (sollte), indem dort die Vermittlung der wissenschaftlichen methodischen Basis der Medizin als gleichberechtigtes Ausbildungsziel des Studiums definiert wird.‘“
Die zu entwickelnden Curricula sollten auch klare Festlegungen enthalten, welche Inhalte des Medizinstudiums ausschließlich digital angeboten werden können und wo Präsenzveranstaltungen unerlässlich sind. Die Delegierten der Kammerversammlung regten in diesem Zusammenhang an, die digitalen Materialien für alle Fakultäten im Kammergebiet gemeinsam zu entwickeln. Dieser Prozess sollte „ressourcenschonend konsentiert und koordiniert“ vonstattengehen.
bre