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Kammerwahlen: Ihre Stimme zählt!

09.05.2019 Seite 12
RAE Ausgabe 6/2019

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 6/2019

Seite 12

© Mario Castello/Corbis; Ridofranz/iStockphoto
Die Kammerwahl beginnt: Vom 24. Mai bis 28. Juni 2019 können Sie Ihre Stimmen zur Wahl der Kammerversammlung und zur Wahl der Kreisstellenvorstände der Ärztekammer Nordrhein abgeben. Damit stellen Sie die berufspolitischen Weichen für die Jahre 2019 bis 2024 in Ihrer Selbstverwaltung.

von Christa Schalk und Sabine Schindler-Marlow

„Für mich ist der Arztberuf der schönste der Welt“. Diese Aussage würden sicherlich die meisten Ärztinnen und Ärzte unterschreiben. Denn „Arztsein“ bedeutet, Patienten zu beraten, ihnen zu helfen oder ihnen beistehen zu können. Es bedeutet Verantwortung für andere Menschen zu übernehmen und eine Gesundheitsversorgung mitzugestalten, die für alle Menschen eine gute Medizin vorhält. Es gilt aber auch: die Rahmenbedingungen für die Berufsausübung müssen stimmen, damit die Aussage vom schönsten Beruf der Welt vorbehaltlos unterschrieben werden kann. Deshalb machen sich Ärztinnen und Ärzte Gedanken darüber, inwieweit sich beispielsweise ihr Berufsbild unter den zunehmenden Eingriffen von Politik und Ökonomie wandelt, inwieweit Digitalisierungsprozesse die Arzt-Patientenbeziehung ändern oder wie die Übernahme des Gesundheitswesens durch Fremdinvestoren gestoppt werden kann. Angesichts der vielen aktuellen gesundheitspolitischen Herausforderungen ist es im Interesse aller Ärztinnen und Ärzte, sich über eine starke Selbstverwaltung in den politischen Meinungsbildungsprozess einzumischen. In naher Zukunft wird die Notfallversorgung umgebaut werden, werden Zentralisierungsprozesse in der Kliniklandschaft angestoßen und eine Digitalstrategie für das Gesundheitswesen erarbeitet. Diese Prozesse sollten nicht von anderen bestimmt werden, sondern diese Prozesse sollten unter Einbindung ärztlichen Sachverstands im Sinne der Patienten entwickelt werden. Reden Sie daher mit, informieren Sie sich und nehmen Sie Ihr Wahlrecht für eine starke berufspolitische Vertretung in Anspruch.

Solidarisieren Sie sich mit Ihrer Stimme mit den Kolleginnen und Kollegen, die sich ehrenamtlich für Ihre Belange in der Ärztekammer einsetzen. Rund 1.700 Ärztinnen und Ärzte – so viele Kandidatinnen und Kandidaten treten bei der Wahl zur Kammerversammlung und der Wahl zu den Kreisstellenvorständen in diesem Jahr an.

Wichtige Entscheidungen

Die Kammerversammlung ist das „Parlament“ der nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte. Sie bestimmt mit ihren Entschließungen den gesundheitspolitischen Kurs der Ärztekammer Nordrhein im Land. In der vergangenen Wahlperiode 2014-2019 sind 137 Anträge von den Delegierten der Kammerversammlung verabschiedet worden. In den Entschließungen wurden unter anderem konkrete Maßnahmen zur Eindämmung des Einflusses von Fremdinvestoren in der ambulanten medizinischen Versorgung gefordert, es ging um die Erhöhung der Zahl an Medizinstudienplätzen oder die Abschaffung von Regressen bis hin zu der Forderung, das Tabakwerbeverbot endlich umzusetzen. Viele Entschließungen wurden in den politischen Meinungsbildungsprozess in Bund und Land eingebracht und von der Politik aufgegriffen. So ist beispielsweise Nordrhein-Westfalen eines der wenigen Bundesländer, das eine Erhöhung der Medizinstudienplätze plant. Die Landesgesundheitspolitik braucht aber auch in anderen Bereichen wie der Krankenhausplanung oder der Sicherstellung der Versorgung in unterversorgten Gebieten das Fachwissen der Kammern. Und mit Ihrer Wahlbeteiligung sorgen Sie dafür, dass diese ärztliche Expertise in NRW weiterhin Gehör findet.

Die Kammerversammlung entsendet einmal im Jahr 29 stimmberechtigte Vertreterinnen und Vertreter der Ärztekammer Nordrhein auf den Deutschen Ärztetag.   Die Ärztekammer Nordrhein prägt als bundesweit drittgrößte Ärztekammer auch den Kurs der Bundesärztekammer mit. Ob es um innerärztliche Themen wie die (Muster-)Berufsordnung oder (Muster-)Weiterbildungsordnung oder um die Gesundheitsgesetzgebung des Deutschen Bundestages geht: Nordrheinische Vertreterinnen und Vertreter können auch auf Bundesebene einen wichtigen Beitrag leisten.

Die „Stimme“ vor Ort

Ärztliche Selbstverwaltung findet aber nicht nur im landes- und bundespolitischen Meinungsbildungsprozess statt, sondern auch ganz konkret in den Städten und Kreisen, in denen ehrenamtlich tätige Ärztinnen und Ärzte in ihren Kreisstellen der Kammer eine Stimme und ein Gesicht geben.  Sie mischen sich ein in Gesundheitsfragen, die in den kommunalen Gesundheitskonferenzen eine Rolle spielen, sie verantworten gemeinsam mit den Kreisstellenkolleginnen und -kollegen der Kassenärztlichen Vereinigung den Notfalldienst und gestalten das Fortbildungsangebot vor Ort. Sie leisten aber auch einen unschätzbaren Beitrag bei der Schlichtung von Patientenbeschwerden, sie haben unbürokratisch im Jahr 2015 die Versorgung der geflüchteten Menschen unterstützt, sie halten Kontakt zu allen Kolleginnen und Kollegen und fördern den innerärztlichen Austausch auf Mitgliederversammlungen und in Qualitätszirkeln. Mit diesem Engagement tragen sie zu einer guten Patientenversorgung in den Regionen bei. Wählen Sie daher bei dieser Wahl nicht nur Ihre Vertreterinnen und Vertreter in die Kammerversammlung, sondern wählen Sie Ihren Kreisstellenvorstand und unterstützen Sie damit Ihre Ärztekammer vor Ort.

Das Know-how der Wahl

In dieser Ausgabe des Rheinischen Ärzteblatts stellen wir Ihnen alle Informationen zusammen, die Sie benötigen, um an der Wahl zur Kammerversammlung für die Wahlperiode 2019 bis 2024 teilzunehmen.

Sie finden in diesem Heft ab Seite 53 einen Überblick über alle Wahlvorschläge für die Wahl zur Kammerversammlung und für die Wahl zu den Kreisstellenvorständen. Vorangestellte Inhaltsverzeichnisse auf den Seiten 54 (Regierungsbezirk Düsseldorf) und 93 (Regierungsbezirk Köln) zu der Wahl der Kammerversammlung und auf Seite 117 zu der Wahl zu den Kreisstellenvorständen soll Ihnen das Auffinden der Wahlvorschläge (Listen/Einzelwahlvorschläge) und Kandidatinnen und Kandidaten erleichtern. Der besseren Übersicht halber wird bei den Wahlvorschlagslisten für die Kammerversammlung jede Liste auf einer neuen Seite beginnen. Bei den Wahlen zu den Kreisstellenvorständen beginnt jede Kreisstelle mit einer neuen Seite, die Wahlvorschläge sind dann fortlaufend dahinter sortiert zu finden.

Wichtig: Die Wahlvorschlagslisten/Einzelwahlvorschläge mit allen Angaben zu den Bewerberinnen und Bewerbern sind auf der Homepage der Ärztekammer unter www.aekno.de/Amtliche_Bekanntmachungen veröffentlicht.

 

Wie wird gewählt?

Die Kammerwahl ist eine Briefwahl. Ab dem 20. Mai 2019 erhalten alle Mitglieder der Ärztekammer Nordrhein per Post zwei Briefumschläge, in denen Ihre Wahlunterlagen zur Kammerwahl der Ärztekammer Nordrhein und zu den Kreisstellenvorständen der Ärztekammer Nordrhein enthalten sind. In den Grafiken (siehe unten) haben wir für Sie Ihre Stimmabgabe für beide Wahlen in fünf Schritten zusammengefasst.

Verkündung der Wahlergebnisse

Wenn die Stimmzettel am 28. Juni (bis 18.00 Uhr) eingegangen sind, geht die Arbeit für die ehrenamtlichen Wahlausschüsse los. Dann werden die Stimmen in den Wahlbezirken ausgezählt, damit am Samstag, 29. Juni 2019 gegen 19.00 Uhr auf unserer Wahlparty und im Internet ein vorläufiges Wahlergebnis bekanntgegeben werden kann.

Zu unserer Wahlparty am Tag nach der Wahl laden wir alle nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte und vor allem die zahlreichen Ärztinnen und Ärzte ein, die sich in den vergangenen Wochen und Monaten intensiv ehrenamtlich für die Kammerwahlen engagiert haben, sei es als Wahlhelfer oder als Kandidatinnen und Kandidaten auf den Listen (siehe auch Seite 2). So wurden Positionen und Wahlwerbung erarbeitet, Wahllisten zusammengestellt und unzählige Gespräche mit potenziellen Kandidatinnen und Kandidaten geführt. Auch die mit einer ordnungsgemäßen Wahl unvermeidlich verbundene „Bürokratie“ musste bewältigt werden. Mit unserer Zusammenkunft wollen wir dieses Engagement würdigen. Nach der Verkündung der Ergebnisse wird ausreichend Zeit sein, damit Wähler und Gewählte ins Gespräch kommen können. Denn eine lebendige Wahl und eine an der Basis orientierte Selbstverwaltung lebt von Meinungsvielfalt und dem gemeinsamen Wunsch nach einer starken Selbstverwaltung, die sich einmischt in die großen gesundheitspolitischen Themen ihrer Zeit.

Wie es weitergeht?

Nach Verkündung des offiziellen Wahlergebnisses in den Amtlichen Bekanntmachungen im Internet und in gestraffter Form auch im Rheinischen Ärzteblatt findet am 7. September 2019 die konstituierende Kammerversammlung für die Wahlperiode 2019 – 2024 statt. Die neu zusammengesetzte Kammerversammlung wird an diesem Tag den Präsidenten, den Vizepräsidenten und die Beisitzer im Vorstand wählen. Wir werden Sie über alle Schritte im Kontext der Wahl über unsere Medien auf dem Laufenden halten.