Die ersten 21 Seiten der Ausgabe vom 8. Juni 1969 des Rheinischen Ärzteblattes waren den Wahlvorschlägen für die Wahl zur Kammerversammlung vorbehalten. In den damals noch drei Regierungsbezirken Aachen, Köln und Düsseldorf stellten sich insgesamt 1.011 Ärztinnen und Ärzten auf 14 Listen zur Wahl, die keine Namen trugen, sondern durchnummeriert wurden. Im Regierungsbezirk Aachen stellten sich 50 Kandidaten auf drei Listen zur Wahl. Im Bezirk Köln waren es 281 Ärztinnen und Ärzte verteilt auf fünf Listen und im Bezirk Düsseldorf stellten sich auf sechs Listen insgesamt 680 Kandidaten zur Wahl. In Aachen waren die Kandidatinnen und Kandidaten sauber getrennt nach niedergelassenen Fachärzten, Klinikern und niedergelassenen Praktischen Ärzten. Bei den Listen für die beiden anderen Regierungsbezirke war diese strikte Trennung nicht zu beobachten. Lediglich in Düsseldorf stellten sich auf dem Wahlvorschlag Nummer 2 ausschließlich 131 niedergelassene Praktische Ärztinnen und Ärzte zur Wahl. Mit einer ebenso großen Liste traten die Fachärzte auf dem Wahlvorschlag Nummer 4 an, wobei sich hier sowohl niedergelassene als auch im Krankenhaus beschäftigte Fachärzte zusammenfanden. Die Kandidatenlisten für die aktuelle Wahl 2019 zur Kammerversammlung und zu den Kreisstellenvorständen finden Sie in diesem Heft ab S. 53 und unter www.aekno.de/Amtliche_Bekanntmachungen.
Eine Million Mark stellte die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein als erste KV in Deutschland zur Verfügung zur „Behebung des vereinzelt bestehenden Mangels vorwiegend an Praktischen Ärzten auf dem Lande und in Stadtrandgebieten“, wie das Rheinische Ärzteblatt in seiner Ausgabe vom 23. Juni 1969 berichtete. Das Geld war als Umsatzgarantie und Starthilfe für den ärztlichen Nachwuchs gedacht, um die „gesundheitliche Betreuung der Bevölkerung auf dem Lande“ zu sichern.
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