Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben die Institutionen der Europäischen Union aufgefordert, ärztliche Leistungen keinen marktwirtschaftlichen Optimierungsstrategien unterzuordnen. „Jeder hat das Recht auf rechtzeitige, hochwertige und bezahlbare Gesundheitsvorsorge und Heilbehandlung. Dabei erbringen Ärztinnen und Ärzte ihre Leistungen in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu ihren Patienten“, heißt es in einem Positionspapier zur Europawahl 2019, das insgesamt sechs Kernforderungen beinhaltet. Ärzte richteten ihre Therapieentscheidungen allein an den individuellen Bedürfnissen ihrer Patienten aus, so BÄK und KBV. Die ärztlichen Spitzenorganisationen kritisieren, dass die EU-Kommission die Deregulierung der freien Berufe allein aus Gründen der Liberalisierung des Dienstleistungsverkehrs vorantreibe. „Dies wird dem Erfordernis der Qualitätssicherung und des Patientenschutzes nicht gerecht und daher von der Ärzteschaft strikt abgelehnt.“
Auf Ablehnung stoßen bei BÄK und KBV „Tendenzen zur Schaffung einer einheitlichen europäischen Aus- und Weiterbildungsordnung. Stattdessen sollten die geltenden nationalen Anforderungen in einem transparenten Verfahren regelmäßig durch Experten der für die Anerkennung zuständigen nationalen Stellen verglichen werden.“ BÄK und KBV heben positiv hervor, dass die EU-Arbeitszeitrichtlinie in Verbindung mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs einen wirksamen Schutz vor übermäßiger Arbeitsbelastung biete. Auch die Anstrengungen der EU zur Eindämmung von Antibiotikaresistenzen und für höhere Impfraten stoßen in Berlin auf Zustimmung. Mit Blick auf eine beschleunigte Zulassung neuer Arzneimittel („Adaptive Pathways“) warnt die deutsche Ärzteschaft vor einer „Absenkung der Anforderungen an klinische Evidenz“.
ble