Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), durch das Patienten schneller Arzt-Termine bekommen sollen, ist am 11. Mai in Kraft getreten. Nach monatelangen Beratungen, Anhörungen und etlichen Änderungen während des Gesetzgebungsverfahrens steht nun fest, was auf die niedergelassenen Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten zukommt.
von Thomas Lillig
Umfangreiche Gesetze werden in der Politik als „Omnibusse“ bezeichnet. Für den KBV-Vorstandsvorsitzenden Dr. Andreas Gassen ist das TSVG ein „Omnibus mit Anhänger“. Mit einer Fülle kleinteiliger Regelungen regiert die Politik damit tief in die Praxisabläufe hinein. Einige Neuerungen gelten ab sofort, andere ab September oder später. Und zu manchen Vorgaben müssen die Vertragspartner erst noch Details klären.
Zu den Regelungen, die bereits seit 11. Mai wirken, zählen zum Beispiel die erhöhten Mindestsprechstundenzeiten und Veränderungen bei der Terminvermittlung durch die Terminservicestellen (TSS). Alle Vertragsärzte und -psychotherapeuten mit vollem Kassensitz müssen künftig mindestens 25 statt 20 Sprechstunden pro Woche anbieten. Die Zeit für Haus- und Pflegeheimbesuche wird darauf angerechnet. Und die TSS vermittelt nun auch Termine bei Haus- sowie Kinder- und Jugendärzten – U-Untersuchungen eingeschlossen.
Offene Sprechstunden und mehr Honorar
Fachärzte der grundversorgenden und wohnortnahen Patientenversorgung müssen fünf Stunden pro Woche als „offene Sprechstunden“ anbieten. Diese Vorschrift gilt aber erst ab 1. September 2019. Welche Facharztgruppen konkret davon betroffen sind, müssen KBV und Kassen noch vereinbaren.
Für ihre Mehrarbeit erhalten Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten eine bessere Vergütung. Die Behandlung von Patienten, die durch die TSS in die Praxis kommen, wird ab sofort extrabudgetär honoriert. Neu und ebenfalls seit 11. Mai gültig ist die finanzielle Förderung der hausärztlichen Vermittlung dringender Termine beim Facharzt. Weiterbehandelnde Fachärzte bekommen ihre Leistungen im Behandlungsfall extrabudgetär vergütet. Der vermittelnde Hausarzt kann über eine neue EBM-Ziffer zehn Euro pro Vermittlung abrechnen – allerdings erst ab 1. September.
Ab dann gibt es extrabudgetäre Vergütungen auch für die offenen Sprechstunden, die Behandlung von Patienten, die neu oder erstmals seit zwei Jahren wieder in die Praxis kommen, und als Belohnung für die Vermeidung von Wartezeiten: Für TSS-vermittelte Patienten erhalten Ärzte einen Zuschlag auf die Grund- bzw. Versichertenpauschale von bis zu 50 Prozent – je nachdem, wie schnell eine Sprechstunde angeboten werden kann.
Ausbau der Terminservicestellen
Eine besondere Herausforderung für die Kassenärztlichen Vereinigungen ist die Erweiterung der TSS zu umfassenden Servicestellen für ambulante Versorgung und Notfälle. Spätestens ab 1. Januar 2020 sollen sie bundesweit rund um die Uhr unter der Telefonnummer 116117 erreichbar sein. Ihre Aufgabe wird dann nicht nur die Terminvermittlung sein; die TSS-Mitarbeiter nehmen auch eine telefonische Ersteinschätzung vor, wenn ein Patient anruft. Das heißt, sie entscheiden, ob der Patient als Notfall an die 112 durchgestellt, in die Notaufnahme eines Krankenhauses, zum ärztlichen Bereitschaftsdienst oder zu einer geöffneten Arztpraxis geschickt wird. Flächendeckend soll dabei die Software SmED (Strukturierte medizinische Ersteinschätzung in Deutschland) zum Einsatz kommen, die in der Arztrufzentrale NRW bereits genutzt wird.
Damit die TSS ihre neuen Aufgaben adäquat erfüllen kann, ist sie auf die Mithilfe der niedergelassenen Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten angewiesen. Das TSVG verpflichtet sie, freie Termine an die TSS zu melden. Die KV Nordrhein hat bereits am 20. Mai in einem persönlichen Schreiben des Vorstands an alle Niedergelassenen mitgeteilt, auf welchem Weg dies erfolgen kann und welche Fachgruppe wie viele Termine melden soll.
„In Umsetzungsmodus schalten“
Das TSVG sieht noch eine ganze Reihe weiterer Neuerungen vor, etwa Regelungen zum Regressschutz, zur Digitalisierung (elektronische Patientenakte und AU-Bescheinigung ab Januar 2021) und Bedarfsplanung, zur Förderung der Weiterbildung und zu Schutzimpfungen. „Das Gesetz ist ein Bürokratie-Tsunami“, kommentiert der Vorstandsvorsitzende der KV Nordrhein, Dr. Frank Bergmann, die Regelungsdichte im TSVG. Vieles erscheine fragwürdig, wie etwa die Vorgabe, dass die TSS rund um die Uhr und damit auch mitten in der Nacht für die Terminvermittlung zur Verfügung stehen müsse. Mit manchen Vorgaben verbänden sich aber auch Chancen. „Die geforderte gemeinsame Plattform von TSS und Arztrufzentrale unter der 116117 kann eine sinnvolle Regelung sein, weil sie eine bessere Steuerung der Patienten durch die KVen ermöglicht“, so Bergmann. Ohnehin sei es jetzt an der Zeit, in den operativen Modus zu schalten und das Gesetz umzusetzen, sagte Bergmann jüngst bei der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in Münster: „Wir werden das mit Augenmaß tun, um die Lasten auf möglichst viele Schultern zu verteilen.“
Thomas Lillig ist Redakteur im Bereich Presse und Medien der KV Nordrhein.
Ausführliche Informationen über das TSVG und aktuelle Entwicklungen bei der Umsetzung des Gesetzes bietet die KV Nordrhein auf der Internetseite www.kvno.de/tsvg.