Die Würfel sind gefallen, die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte haben ihre Vertreterinnen und Vertreter für das „rheinische Ärzteparlament“ und die Kreisstellenvorstände gewählt: Damit sind die Weichen für die ärztliche Selbstverwaltung in den nächsten fünf Jahren gestellt. Die vorläufigen Wahlergebnisse werden auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein (www.aekno.de) am Samstag, 29. Juni 2019 veröffentlicht. Am Montag, 15. Juli 2019 wird der Hauptwahlleiter das Ergebnis der Wahl zur Kammerversammlung, der Präsident wird die Ergebnisse der Wahl zu den Kreisstellenvorständen amtlich bekannt geben. Die Wahlbekanntmachungen werden auf www.aekno.de unter der Rubrik Amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht.
Gemäß Wahlordnung kann jeder wahlberechtigte Kammerangehörige innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses beim Hauptwahlleiter bzw. beim Präsidenten gegen die Gültigkeit der Wahl oder von Teilen der Wahl Einspruch einlegen (siehe auch Seite 51 in diesem Heft). Im Rahmen der konstituierenden Sitzung der Kammerversammlung am Samstag, 7. September 2019 um 10 Uhr werden dann die Präsidentin/der Präsident, die Vizepräsidentin/der Vizepräsident und die 16 weiteren Vorstandsmitglieder gewählt. Die 27 Kreisstellenvorstände haben bis zum Mittwoch, 11. September 2019 Zeit sich zu konstituieren.
cs