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Krankenhausplanung NRW

Erste Bestandsaufnahme vorgestellt

16.07.2019 Seite 6
RAE Ausgabe 8/2019

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 8/2019

Seite 6

© Ärztekammer Nordrhein

Der Begriff „Landes-Krankenhausplan“ war in der Ausgabe vom 8. August 1969 des Rheinischen Ärzteblattes so neu, dass dieser in Anführungszeichen und als „sogenannt“ bezeichnet wurde. Der zuständige NRW-Innenminister Willi Weyer stellte den Plan der Öffentlichkeit vor, der „an Rhein und Ruhr eine Förderung der Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser durch sinnvolle Straffung, Rationalisierung und Spezialisierung“ versprach. Zum Ende des Jahres 1967 gab es in NRW 609 allgemeine Krankenhäuser mit insgesamt rund 137.000 Planbetten. Damit kamen rechnerisch 8,13 Betten auf 1.000 Einwohner. Ziel der Landesregierung war, die Zahl der Kliniken auf 440 zu reduzieren, unterteilt nach drei verschiedenen Versorgungsstufen. „Die Bestandsaufnahme soll zur Grundlage für eine sorgfältige und differenzierte Analyse des Bettenangebotes und der Bedarfsfaktoren werden.“ Minister Weyer rechnete damit, dass Häuser der ersten Versorgungsstufe, die die Regelversorgung sicherstellten, die Umstrukturierungen am stärksten spüren würden. Allerdings sei der Strukturwandel bereits im Gange und 48 „überalterte und unrentable Kleinkrankenhäuser einsichtsvoller Träger aus der regulären Krankenversorgung ausgeschieden“, berichtete das Rheinische Ärzteblatt. Der Innenminister gab sich auf der Pressekonferenz kämpferisch, um die Ziele des Krankenhausplans zu erreichen: „Für schlechte Kompromißlösungen ist eine Krankenhausförderung durch öffentliche Mittel jedenfalls nicht mehr vertretbar.“    

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