In der März-Ausgabe des Rheinischen Ärzteblatts (RÄ) und in unserem Newsletter „KammerKompakt“ haben wir über den am 3. Januar 2019 vorgelegten Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz berichtet und unsere Mitglieder um Stellungnahme gebeten. Über 20 Leserbriefe haben uns daraufhin erreicht, für die wir uns an dieser Stelle bedanken möchten. Überwiegend wurde in den Rückmeldungen die Sorge zum Ausdruck gebracht, dass mit diesem Gesetz eine ganzheitliche Medizin „untergraben“ und „zusätzlich mehr Ineffizienz, höhere Kosten und Zuwachs an Bürokratie geschaffen werde“. Bis auf eine Stellungnahme wurde von allen Rückmeldern vor allem auch der mögliche Modellstudiengang zur Verordnung von Psychopharmaka kritisiert.
Die deutliche Kritik von Patienten- und Ärztevertretern an der Reform der Psychotherapeutenausbildung hat Wirkung gezeigt. Im nun vorliegenden Kabinettsentwurf sind im Vergleich zum Referentenentwurf viele wichtige Änderungen vorgenommen, die die Ärzteschaft im Sinne der Patientensicherheit angemahnt hat.
Positiv bewertet die Ärzteschaft den Wegfall der geplanten Modellstudiengänge zur Verschreibung von Psychopharmaka durch Nicht-Ärzte. Ebenfalls zu begrüßen ist die Beibehaltung der jetzigen Regelung zur Notwendigkeit einer somatischen Abklärung. So heißt es im Kabinettsentwurf nun, dass „im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung eine somatische Abklärung herbeizuführen“ ist. Der Referentenentwurf hatte noch vorgesehen, dass bei der Umschreibung des Begriffs Psychotherapie die Notwendigkeit der Abklärung möglicher organischer Erkrankungen durch Ärzte entfällt. Neu aufgenommen wurde in § 92 Abs. 6a Sozialgesetzbuch V ein Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss zur Ergänzung der Psychotherapie-Richtlinie, um eine verbesserte, koordinierte und zeitgerechte psychotherapeutische Versorgung zu erreichen. Eine ausführliche Berichterstattung ist für die Mai-Ausgabe des RÄ vorgesehen.