Wahlwerbung gehört zu jeder demokratischen Wahl dazu. Sie ermöglicht es den Kandidatinnen und Kandidaten, die sich zur Wahl stellen, ihre Position und Ziele den Wählerinnen und Wählern bekannt zu machen. Dies gilt nicht nur für Bundes- und Landtagswahlen sondern auch für die Wahl zur Kammerversammlung und zu den Vorständen der Kreisstellen der Ärztekammer Nordrhein. Die Wahlwerbung unterliegt dabei einigen Regeln, die einen Wahlkampf unter fairen Bedingungen für alle ermöglichen sollen.
Über die Kandidatinnen und Kandidaten informieren wir Sie in einem „Wahlheft“ des Rheinischen Ärzteblattes (RÄ), das am 20. Mai 2019 erscheint. Neben dieser Information im RÄ und der parallelen Veröffentlichung als Amtliche Bekanntmachungen im Internet unter www.aekno.de ist es wie bei allen Wahlen wichtig, dass die Kandidatinnen und Kandidaten für ihre Positionen werben können. Deshalb können im Rheinischen Ärzteblatt Anzeigen mit Wahlwerbung geschaltet werden. Die verbindliche Buchung der Anzeigen (unter Angabe der gewünschten Größe) muss bis spätestens 8. April 2019 beim WWF-Verlag schriftlich vorliegen. Näheres finden Sie unter www.aekno.de/kammerwahlen.
Möglicherweise werden Sie auch über das RÄ hinaus Wahlwerbung in Ihrem Briefkasten finden. Dazu erhalten wir gelegentlich Nachfragen. Die Weitergabe von Adressen zum Zwecke der Wahlwerbung beruht auf einer gesetzlichen Vorschrift (§ 16 Abs. 2 Heilberufsgesetz NRW). Zu diesem Thema hat die Ärztekammer Nordrhein am 1. März 2019 eine Amtliche Bekanntmachung veröffentlicht (www.aekno.de/amtliche-bekanntmachungen). Die Adressen dürfen seitens der Vertrauensperson ausschließlich zu dem gesetzlich erlaubten Zweck der Wahlwerbung verwendet werden und sind danach datenschutzkonform zu vernichten. Sie können veranlassen, dass statt Ihrer Privatanschrift die berufliche Anschrift weitergegeben wird. Das ist am einfachsten über das Kammer-Portal www.meineaekno.de unter der Rubrik Kammerwahlen 2019 möglich, aber auch per E-Mail oder Brief.
Alle Informationen rund um die Kammerwahlen finden Sie unter www.aekno.de/kammerwahlen. Bei Fragen sind wir gerne per E-Mail kammerwahlen(at)aekno.de oder telefonisch unter Tel. 0211 4302-2110 oder -2101 für Sie ansprechbar.