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Kammerwahlen 2019: Der Countdown zur Einreichung von Wahlvorschlägen läuft

18.03.2019 Seite 22
RAE Ausgabe 3/2019

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 3/2019

Seite 22

Im Frühsommer ist es soweit: Die nordrheinische Ärzteschaft wählt für die nächsten fünf Jahre ihre Vertreterinnen und Vertreter. Noch können Sie sich aktiv beteiligen und selber kandidieren – die Zeit dafür läuft bis zum Freitag, 5. April 2019, 18 Uhr.

von Christa Schalk *

Mit den Kammerwahlen 2019 werden die Weichen für die nächsten fünf Jahre in der ärztlichen Selbstverwaltung in Nordrhein gestellt. Es gibt viele gute Gründe, sich aktiv an dieser Wahl zu beteiligen und zu kandidieren. Möchten Sie ein klares Zeichen für die ärztliche Selbstverwaltung setzen? Möchten Sie Einfluss auf den Kurs Ihrer Kammer nehmen und an der Ausgestaltung zentraler Themen wie der ärztlichen Weiterbildung, dem Berufsrecht oder dem Umgang mit der Digitalisierung im Gesundheitswesen mitwirken? Möchten Sie mitbestimmen, wer als Vertreterin oder Vertreter der nordrheinischen Kammerversammlung auf dem Deutschen Ärztetag innerärztliche Themen wie die Musterweiterbildungsordnung mitprägt und die Bundesgesundheitsgesetzgebung konstruktivkritisch begleitet? Möchten Sie sich für die Belange und Anliegen Ihrer Kolleginnen und Kollegen vor Ort einsetzen?

Gesucht: Ärztinnen und Ärzte

Nutzen Sie Ihr demokratisches Recht, um zu wählen – klar. Aber warum nicht auch, um selber aktiv zu werden? Beispielsweise um mit weiteren 120 Kolleginnen und Kollegen in der Kammerversammlung, dem höchstem Gremium der Ärztekammer Nordrhein, die wesentlichen Weichen der Kammerpolitik zu stellen. Oder sich im Kreisstellenvorstand um die Themen zu kümmern, die relevant für die ärztliche Berufsausübung vor Ort sind. Das Spektrum ist vielfältig und reicht von der Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten, über Regelungen des Notdienstes bis hin zu regionalen Versorgungsfragen.

In Nordrhein kümmern sich nahezu gleich viele Ärzte und Ärztinnen um die Patientenversorgung. Sie stehen tagtäglich „ihren Mann und ihre Frau“ in der Klinik und in der Praxis. Der Anteil der Frauen an den Medizinstudierenden liegt mittlerweile bei mehr als 60 Prozent. In fast allen Gremien der ärztlichen Selbstverwaltung sind Frauen allerdings unterrepräsentiert. Dafür gibt es sicherlich vielschichtige Gründe. Auch kann ein ehrenamtliches Engagement nicht per se erwartet werden. Trotzdem ist es wichtig und sachgerecht für die Berufs- und Gesundheitspolitik, dass mehr Ärztinnen den Weg in die Selbstverwaltung finden.

In der zu Ende gehenden Wahlperiode hat der Vorstand der Ärztekammer Nordrhein eine Reihe von Veränderungen mit Blick auf die Gremienarbeit vorgenommen, die es für Frauen (und Männer) einfacher und attraktiver machen sollen, sich ehrenamtlich in der Kammer zu engagieren. Dazu gehören Regelungen, die das ehrenamtliche Engagement transparenter, planbarer und stringenter gestalten. Hinzu kommen Vertreterregelungen und eine Kostenerstattung für die Betreuung von Kindern oder anderen Angehörigen während der Sitzungszeiten. Bei vielen Veranstaltungenn bieten wir eine Kinderbetreuung an.

Zwei Wahlen – zwei Kandidaturen

Setzen Sie mit Ihrer Kandidatur ein Zeichen für eine aktive, gestaltende Ärzteschaft und für eine starke berufspolitische Vertretung! Sie entscheiden, in welchem Gremium Sie sich engagieren möchten: in der Kammerversammlung und/oder in Ihrer Kreisstelle. Werden Sie in einer bestehenden Wahlliste aktiv oder gründen eine eigene. Sprechen Sie Ihre regionalen Vertreter in der Kammerversammlung, den Kreisstellenvorstand oder Ihre Kollegen an. Sie können als Einzelperson oder gemeinsam mit einer Ärztegruppe kandidieren. Nutzen Sie Ihr Wahlrecht und reichen bis zum Freitag, 5. April 2019 um 18 Uhr Ihren Wahlvorschlag beim zuständigen Wahlleiter auf Kreis- und/oder Regierungsbezirksebene ein. Die notwendigen Formalitäten sind nicht schwer zu bewältigen. Wir unterstützen Sie dabei gern. Alle Informationen und Hilfsmittel haben wir für Sie auf unserer Homepage unter www.aekno.de/kammerwahlen zusammengestellt. Natürlich können Sie uns auch persönlich oder per E-Mail ansprechen (Tel. 0211 4302-2110 oder -2101, kammerwahlen(at)aekno.de).

Das Wichtigste zu Ihrer Kandidatur in Kürze

Nur als Mitglied der Ärztekammer Nordrhein können Sie wählen und kandidieren. Der Stichtag der Kammerzugehörigkeit ist der 28. März 2019.

Sie können nur in dem Wahlkreis gewählt werden, in dem Sie wahlberechtigt sind, d.h. dort, wo Sie arbeiten oder, falls Sie keiner ärztlichen Tätigkeit nachgehen, dort, wo Sie wohnen. Das gilt für die Kammerversammlungswahl (Wahlkreis ist der Regierungsbezirk) und für Ihre Kreisstelle (Wahlkreise sind die jeweiligen Städte oder Landkreise). Sie müssen Ihre Kandidatur schriftlich einreichen, Ihrem Wahlvorschlag einen Namen geben und Kolleginnen und Kollegen finden, die Ihre Kandidatur durch Unterschriften unterstützen. Für die Kammerversammlungswahl sind das mindestens 40 wahlberechtigte Personen, für die Kreisstellenwahl müssen es doppelt so viele Personen sein, wie in den Kreisstellenvorstand zu wählen sind, also mindestens 14, 18 oder 22 Unterstützerinnen und Unterstützer.

Alle Informationen finden Sie unter www.aekno.de/kammerwahlen

* Dipl.-Biol. Christa Schalk, MPHist stellvertretende Geschäftsführerin der Ärztekammer Nordrhein.