Seit 31. Dezember 2018 gilt die neue Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzes vom 29. November 2018. Artikel 1 beinhaltet die Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (neue Strahlenschutzverordnung – StrlSchV), die zusammen mit dem Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlen (Strahlenschutzgesetz – StrlSchG) in Kraft getreten ist und die bisherigen Verordnungen ersetzt haben. www.aekno.de/Qualitaetssicherung/RoeV
Ärztekammer Nordrhein