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Masterplan 2020 - Die Kommission empfiehlt

31.01.2019 Seite 10
RAE Ausgabe 2/2019

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 2/2019

Seite 10

Der Ende März 2017 verabschiedete Masterplan Medizinstudium 2020 listete 37 Maßnahmen zur Änderung des Medizinstudiums auf. Eine Expertenkommission hatte die Aufgabe, zu sechs Kernmaßnahmen Vorschläge zu erarbeiten. Diese wurden kürzlich veröffentlicht. Die Kommission empfiehlt unter anderem, im Studium theoretische Grundlagen mit klinisch-praktischen Inhalten konsequent zu verknüpfen und ein verstärktes Augenmerk auf die ambulante Versorgung während der universitären Ausbildung zu legen. Daneben sollten die Wissenschaftlichkeit und die interprofessionelle Vernetzung mit anderen Gesundheitsberufen gestärkt werden.

Die Entwicklung des Studiengangs weg von einer fächer- und stofforientierten hin zu einer fächerübergreifenden und kompetenzorientierten Ausbildung sollte als wesentliche Strukturmaßnahme konsequent weiterverfolgt werden. Auch begrüßen die Kommissionsmitglieder in ihrer Stellungnahme, dass die Verpflichtung zur Ableistung des dritten Famulaturabschnitts in einer hausärztlichen Praxis abgeschafft werden soll. Ausdrücklich weisen die Experten auf die finanziellen Auswirkungen hin, die die Umsetzung der Reformziele unter anderem durch einen erhöhten Lehraufwand mit sich bringen werde. Die Kommission rechnet mit einer Umsetzungsphase von sieben bis acht Jahren.

Die Empfehlungen finden sich unter www.wissenschaftsrat.de.

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