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Über die Rechtsabteilung


Die Rechtsabteilung der Kammer versteht sich als eine Abteilung in der Kammer, bei der Beratung an erster Stelle steht. Es gehört zu ihrem Selbstverständnis, die Kammermitglieder in Fragen ordnungsgemäßer Berufsausübung zu informieren und Hilfestellungen zu geben, wo es möglich ist.

Die Rechtsabteilung unterstützt im Weiteren die Selbstverwaltungskörperschaft in rechtlichen Angelegenheiten sowohl nach innen als auch nach außen. Auch der Vermittlung bei Konflikten zwischen Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzten wird ein hoher Stellenwert eingeräumt. Die durchgeführten individuellen Verfahren dienen dem Schutz des Vertrauens der Bevölkerung in eine qualitativ hohe Berufsausübung.

Die Rechtsabteilung unterstützt den Präsidenten, den Vorstand, die Kammerversammlung und sonstige Gremien des Hauses, hält Vorträge zu berufsrechtlichen sowie politischen Fragestellungen, verfasst Hinweise und Dokumente zu aktuellen berufsrechtlichen Themen und legt Wert auf eine Kooperation mit den anderen Heilberufskammern im Land NRW sowie mit den Ärztekammern im Bundesgebiet.

Im Rahmen des Workshops "Mutterschutz" verfasste die Rechtsabteilung gemeinsam mit den teilnehmenden Fachgesellschaften ein Positionspapier mit Handlungsempfehlungen für Ärztinnen, um eine qualifizierte Weiterarbeit in der Schwangerschaft und in der Stillzeit zu ermöglichen.

In der Rechtsabteilung ist die Beratungsstelle für sexuelle Belästigung, die Schlichtungsstelle nach § 111 Abs. 2 ArbGG sowie die Stelle zur Genehmigung von Maßnahmen der künstlichen Befruchtungen (§ 121 a SGB V) angesiedelt.