Anmeldung des Betriebs einer Röntgeneinrichtung
Durchführung der Verordnung über den Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (StrlSchV) vom 29.11.2018 in der zurzeit geltenden Fassung
Hiermit melde ich den Betrieb der im Folgenden beschriebenen Röntgeneinrichtung bei der Ärztlichen Stelle nach § 128 StrlSchV an.
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