27. Gebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Richtlinien | Dokumentationsbogen |
Definition:
Das Gebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie umfasst die Erkennung, psychotherapeutische Behandlung, Prävention und Rehabilitation von Krankheiten und Leidenszuständen, an deren Verursachung psychosoziale und psychosomatische Faktoren einschließlich dadurch bedingter körperlich-seelischer Wechselwirkungen maßgeblich beteiligt sind.
Facharzt / Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
(Psychosomatiker und Psychotherapeut / Psychosomatikerin und Psychotherapeutin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung im Gebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungszeit:
60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 davon
- 12 Monate in Psychiatrie und Psychotherapie, davon können
- 6 Monate Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie angerechnet werden
- 12 Monate im Gebiet Innere Medizin und Allgemeinmedizin, davon können
- 6 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung angerechnet werden
- können bis zu 24 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Prävention, Erkennung, psychotherapeutischen Behandlung und Rehabilitation psychosomatischer Erkrankungen und Störungen einschließlich Familienberatung, Sucht- und Suizidprophylaxe
- der praktischen Anwendung von wissenschaftlich anerkannten Psychotherapie-Verfahren
- der Indikationsstellung zu soziotherapeutischen Maßnahmen
- Erkennung und Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten im Kindes- und Jugendalter
- Grundlagen der Erkennung und Behandlung innerer Erkrankungen, die einer psychosomatischen Behandlung bedürfen
- der psychiatrischen Anamnese und Befunderhebung
- der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie unter besonderer Berücksichtigung der Risiken des Arzneimittelmissbrauchs
- der Erkennung und psychotherapeutischen Behandlung von psychogenen Schmerzsyndromen
- 16 Doppelstunden autogenes Training oder progressive Muskelentspannung oder Hypnose
- 10 Fälle Durchführung supportiver und psychoedukativer Therapien bei somatisch Kranken
- Grundlagen in der Verhaltenstherapie und psychodynamisch/tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie
- 10 Kriseninterventionen unter Supervision
- 35 Doppelstunden Balintgruppenarbeit bzw. interaktionsbezogene Fallarbeit
- 20 Fälle psychosomatisch-psychotherapeutische Konsiliar- und Liaisonarbeit
Theorievermittlung: 240 Stunden in
- psychodynamischer Theorie: Konfliktlehre, Ich-Psychologie, Objektbeziehungstheorie, Selbstpsychologie
- Entwicklungspsychologie, Psychotraumatologie, Bindungstheorie
- allgemeiner und spezieller Psychopathologie, psychiatrischer Nosologie
- allgemeiner und spezieller Neurosen-, Persönlichkeitslehre und Psychosomatik
- den theoretischen Grundlagen in der Sozial-, Lernpsychologie sowie allgemeiner und spezieller Verhaltenslehre zur Pathogenese und Verlauf
- psychodiagnostischen Testverfahren und der Verhaltensdiagnostik
- Dynamik der Paarbeziehungen, der Familie und der Gruppe einschließlich systemische Theorien
- den theoretischen Grundlagen der psychoanalytisch begründeten und verhaltenstherapeutischen Psychotherapiemethoden
- Konzepten der Bewältigung von somatischen Erkrankungen sowie Technik der psychoedukativen Verfahren
- Prävention, Rehabilitation, Krisenintervention, Suizid- und Suchtprophylaxe, Organisationspsychologie und Familienberatung
Diagnostik
(Die Weiterbildungsinhalte werden kontinuierlich an einer anerkannten Weiterbildungseinrichtung oder im Weiterbildungsverbund erworben.)
- 100 dokumentierte und supervidierte Untersuchungen (psychosomatische Anamnese einschließlich standardisierter Erfassung von Befunden, analytisches Erstinterview, tiefenpsychologisch-biographische Anamnese, Verhaltensanalyse, strukturierte Interviews und Testdiagnostik)
Behandlung
(Die Weiterbildungsinhalte werden kontinuierlich an einer anerkannten Weiterbildungseinrichtung oder im Weiterbildungsverbund erworben.)
- 1500 Stunden Behandlungen und Supervision nach jeder vierten Stunde (Einzel- und Gruppentherapie einschließlich traumaorientierter Psychotherapie, Paartherapie einschließlich Sexualtherapie sowie Familientherapie) bei mindestens 40 Patienten aus dem gesamten Krankheitsspektrum des Gebietes mit besonderer Gewichtung der psychosomatischen Symptomatik unter Einschluss der Anleitung zur Bewältigung somatischer und psychosomatischer Erkrankungen und Techniken der Psychoedukation
Von den 1500 Behandlungsstunden sind wahlweise in einer der beiden Grundorientierungen abzuleisten:
- in den psychodynamischen/tiefenpsychologischen Behandlungsverfahren
- 6 Einzeltherapien über 50 bis 120 Stunden pro Behandlungsfall
- 6 Einzeltherapien über 25 bis 50 Stunden pro Behandlungsfall
- 4 Kurzzeittherapien über 5 bis 25 Stunden pro Behandlungsfall
- 2 Paartherapien über mindestens 10 Stunden
- 2 Familientherapien über 5 bis 25 Stunden
- 100 Sitzungen Gruppenpsychotherapien mit 6 bis 9 Patienten
oder - in verhaltenstherapeutischen Verfahren
- 10 Langzeitverhaltenstherapien mit 50 Stunden
- 10 Kurzzeitverhaltenstherapien mit insgesamt 200 Stunden
- 4 Paar- oder Familientherapien
- 6 Gruppentherapien (differente Gruppen wie indikative Gruppe oder Problemlösungsgruppe), davon ein Drittel auch als Co-Therapie
- Selbsterfahrung in der gewählten Grundorientierung wahlweise
- 150 Stunden psychodynamische/tiefenpsychologische oder psychoanalytische Einzelselbsterfahrung und 70 Doppelstunden Gruppenselbsterfahrung
oder - 70 Doppelstunden verhaltenstherapeutische Selbsterfahrung einzeln oder in der Gruppe
Übergangsbestimmung
Kammerangehörige, die die Facharztbezeichnung Psychotherapeutische Medizin besitzen, sind berechtigt, stattdessen die Facharztbezeichnung Psychosomatische Medizin und Psychotherapie zu führen.
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