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1
Punkte
Verletzungen im Kleinkindesalter
Diagnostische und therapeutische Überlegungen - Folge 9 der Reihe Zertifizierte Kasuistik
1.
Wie lautet Ihre Verdachtsdiagnose?
Die Verletzungen sind am ehesten akzidentell entstanden.
Die Verletzungen deuten eher auf eine Kindesmisshandlung hin.
Da bei dem Kind teilweise eingeblutete subdurale Hygrome vorbestehend sind, deutet das akute subdurale Hämatom nicht auf eine Kindesmisshandlung hin.
Bei bekannter Epilepsie des Kindes sind die knöchernen Verletzungen des linken Armes und der linken Klavilular am ehesten im Rahmen eines Krampfes entstanden.
Da sich keine äußeren Verletzungen finden, sind die Hinweise auf eine Kindesmisshandlung nicht ausreichend genug, um das Jugendamt zu informieren.
2.
Welche Aussagen zu den vorliegenden Befunden des Falles treffen zu? 1. Die Mehrzeitigkeit der Verletzungen legt den Verdacht auf eine wiederholte Kindesmisshandlung nahe. 2. Subdurale Hämatome sind fast nie traumatischer Ursache. 3. Die Verletzungen des Kindes weisen auf ein Schütteltrauma hin. 4. Der Verdacht auf eine Kindesmisshandlung ist immer meldepflichtig.
1 und 2 sind richtig.
3 und 4 sind richtig.
Alle Aussagen sind richtig.
1, 2 und 4 sind richtig.
1 und 3 sind richtig.
3.
Körperliche Misshandlung von Kindern. Welche Aussage ist richtig?
Die Schweigepflicht darf bei leichteren, nicht lebensgefährlichen Verletzungen des Kindes nicht gebrochen werden.
Die Untersuchung von Geschwisterkindern sollte angestrebt werden.
Wird eine vereinbarte Wiedervorstellung des Kindes nicht eingehalten, besteht kein Grund zur Besorgnis.
Wenn eine Meldung erfolgt, muss diese an die Ermittlungsbehörden erfolgen.
Knöcherne Verletzungen im Rahmen einer Kindesmisshandlung sind so selten, dass eine Röntgenaufnahme nur bei bestehenden Beschwerden erforderlich ist.
4.
Welche Aussage ist falsch?
Bei Verdacht auf ein Schütteltrauma sollte eine Augenhinter- grundspiegelung zum Ausschluss von Blutungen vorgenommen werden.
Knöcherne Verletzungen am Schädel sind bei einfachem Fall vom Wickeltisch selten.
Bei Diagnose einer subduralen Blutung bei einem Säugling muss an Kindesmisshandlung gedacht werden.
Differentialdiagnostisch kommt bei multiplen Frakturen eine sogenannte Glasknochenkrankheit in Betracht.
Verbrühungen bei Kindern vor dem Krabbelalter sind nicht verdächtig auf eine Misshandlung.
5.
Die Symptomtrias Zerreißungen von Brückenvenen, Netzhauteinblutungen am Auge und subperiostalen Blutungen an einem oder beiden Humeri bei Säuglingen weisen hin auf:
Erkrankungen mit erhöhter Blutungsneigung
Zustand nach Sturz
Zustand nach versuchter Erstickung
Schütteltrauma
Massive Schläge, zum Beispiel mit der Hand
6.
Welche Aussage ist richtig?
Das Auftreten mehrzeitiger Verletzungen ist verdächtig auf eine Misshandlung.
Der radiologische Nachweis mehrfacher, unterschiedlich alter Frakturen ist beweisend für eine körperliche Misshandlung.
Das Schütteltrauma kann am Augenhintergrund erkannt werden.
Sturztypische Lokalisationen von Verletzungen schließen eine Misshandlung aus.
Die Verabreichung nicht verordneter Medikamente fällt nicht unter Kindesmisshandlung.
7.
Welche Aussage trifft nicht zu? Radiologische Zeichen der körperlichen Misshandlung können sein...
Schädelfrakturen.
paravertebrale Rippenfrakturen.
Periostverkalkungen der langen Röhrenknochen.
mehrfache, unterschiedlich alte Brüche.
epidurale Hämatome durch Abriss der Brückenvenen bei Schütteltrauma.
8.
Bei Vernachlässigung von Kindern finden sich häufig 1. Zeichen von Unterernährung. 2. Hautekzeme. 3. Zeichen der Mangelernährung. 4. Spuren der körperlichen Misshandlung.
2 ist richtig.
1 und 3 sind richtig.
2 und 4 sind richtig.
1, 2 und 3 sind richtig.
Alle Aussagen sind richtig.
9.
Welche Aussagen zu epiduralen Blutungen treffen zu? 1. Epidurale Blutungen sind nahezu immer traumatischen Ursprungs. 2. Typisch im klinischen Verlauf ist das sogenannte Freie Intervall. 3. Epidurale Blutungen sind meist auf Blutungen aus sogenannten Gegenstoßprellungsherden (Contré-Coup) zurückzuführen. 4. Epidurale Blutungen stellen sich im radiologischen Bild typischerweise als bikonkav/linsenförmig dar.
1 und 2 sind richtig.
1, 2 und 4 sind richtig.
2, 3 und 4 sind richtig.
3 und 4 sind richtig.
Alle Aussagen sind richtig.
10.
Welche Aussage zum Farbverlauf bei Hämatomen ist nicht richtig?
graublau frisch
blauviolett maximal wenige Tage
grünlich sehr frisch
gelblich ca. 8 Tag
braunrot keine Einschätzung möglich
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