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2
Punkte
Hirntoddiagnostik und Organspende
Diagnostische und therapeutische Überlegungen - Folge 30 der Reihe Zertifizierte Kasuistik
1.
Wer sollte in diesem Fall durch den behandelnden Arzt benachrichtigt werden, um die Organspende zu organisieren?
Bundesärztekammer
Zuständige Landesärztekammer
Eurotransplant
Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO)
Gesundheitsamt
2.
Welche Aussage zur Hirntoddiagnostik bei dem oben genannten Patienten ist richtig?
Bei der vorliegenden Hirnschädigung ist eine apparative Zusatzuntersuchung mittels EEG erforderlich.
Bei der bekannten Diagnose COPD ist ein Perfusionsstillstandsnachweis obligat.
Die vorliegende Hirnschädigung wird als primär und supratentoriell bezeichnet.
In diesem Fall muss immer eine Beobachtungszeit von 12 Stunden eingehalten werden.
In diesem Fall kann eine Beobachtungszeit von 24 Stunden und eine weitere klinische Untersuchung den Irreversibilitätsnachweis erbringen.
3.
Welche Aussage zur Hirntoddiagnostik ist nicht richtig?
Bei primären, infratentoriellen Schädigungen ist immer eine apparative Zusatzuntersuchung nötig.
Bei sekundären Hirnschädigungen muss zur Prüfung der Voraussetzungen immer ein toxikologisches Screening vorliegen.
Das Alter des untersuchten Patienten ist für den Ablauf der Hirntoddiagnostik relevant.
Für Patienten, deren Eigenatmung aufgrund kardio-pulmonaler Vorerkrankungen an einen CO
2
-Partialdruck von mehr als 45 mmHg adaptiert ist, gibt es keine allgemein anerkannten Werte des paCO
2
für den Apnoetest.
Das Fehlen eines Diabetes insipidus schließt die Diagnose des Hirntodes nicht aus.
4.
Welche Qualifikationen muss ein Arzt zur Durchführung der Hirntoddiagnostik haben?
Facharztstatus (Neurologie oder Neurochirurgie)
Leitende ärztliche Funktion
Mehrjährige Erfahrung in der Intensivtherapie von Patienten mit schwerer Hirnschädigung
Der Arzt darf nicht an der Behandlung des Patienten beteiligt sein.
Alle sind richtig.
5.
Welche Aussage zur erweiterten Zustimmungslösung trifft zu?
Wenn den Angehörigen kein geäußerter Wille des Verstorbenen bekannt ist, darf in Deutschland keine Organspende durchgeführt werden.
Bei einer schriftlichen Ablehnung des Verstorbenen zur Organspende wird durch eine konsentierte, postmortale Zustimmung durch die nächsten Angehörigen die Ablehnung unwirksam.
Wenn der Vater eines 12-jährigen Kindes einer Organspende zustimmt, die Mutter dagegen ablehnt, wird keine Organspende durchgeführt.
Bereits ab 14 Jahren kann man einer Organspende zustimmen.
Handelt es sich bei den nächsten Angehörigen um mehrere volljährige Kinder, gilt eine Mehrheitsentscheidung zur Zustimmung.
6.
Welche Untersuchung wird nicht zwingend für eine Organspende benötigt?
Röntgen-Thorax
Sonographie des Abdomens
HIV-Test
Blutgruppenbestimmung
CT-Thorax
7.
Was ist eine absolute Kontraindikation zur Organspende?
Alter >65 Jahre
Alkoholismus
Hepatitis B Infektion
Zustand nach Reanimation
Aktive Tuberkulose
8.
Was ist kein typischer Befund im Hirntod?
Singultus
Hypernatriämie
Diabetes insipidus
Hypotonie
Hypothermie
9.
Welche Aussage zur Organeignung stimmt?
Eine fulminante Pneumonie mit multiresistentem Keim ist eine Kontraindikation zur Transplantation dieses Organs.
Ein Anstieg des Kreatininwertes auf 1,89 mg/dl ist ein Ausschlusskritierium für eine Nierenspende.
Eine kardio-pulmonale Reanimation hat keinen Einfluss auf die Eignung des Pankreas.
Die Liegezeit eines Spenders auf der Intensivstation ist für eine Dünndarmtransplantation irrelevant.
Zur abschließenden Beurteilung der Transplantationsfähigkeit werden in jedem Fall alle Organe aus dem Leichnam entnommen.
10.
Welche Aussage trifft nicht zu?
Eurotransplant ist immer für die Allokation der postmortal gespendeten Organe zuständig.
Der Dünndarm zählt zu den vermittlungspflichtigen Organen.
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) organisiert den Transport der Organe in das jeweilige Empfängerzentrum.
Bei drohendem Organverlust, zum Beispiel bei instabilen Kreislaufverhältnissen, darf Eurotransplant von den Regeln der Standardallokation abweichen.
Falls Eurotransplant in angemessener Zeit keinen Empfänger findet, entscheidet die DSO, welches Transplantationszentrum das Organ bekommt.
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