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1
Punkte
Herzrhythmusstörungen
Diagnostische und therapeutische Überlegungen - Folge 5 der Reihe "Zertifizierte Kasuistik"
1.
Welche Besonderheiten weist das Ruhe-EKG (Abbildung 1) auf?
Keine
Es liegt eine absolute Arrhythmie bei Vorhofflimmern vor.
Kompletter Linksschenkelblock
Vorhofflattern mit 4:1 Überleitung
Kompletter Rechtsschenkelblock
2.
Welcher Rhythmus ist im vorliegenden EKG aufgezeichnet?
Vorhofflattern mit unregelmäßiger Überleitung
Vorhofflattern mit regelmäßiger 3:1 Überleitung
Idioventrikulärer Rhythmus
Sinusrhythmus
Ventrikuläre Tachykardie
3.
Welche Aussage über die Echokardiographie ist nicht richtig?
Die Echokardiographie dient der Verlaufskontrolle von Patienten mit struktureller Herzerkrankung.
Eine Verminderung der, in der Echokardiographie errechneten, linksventriklären Pumpfunktion kann Ausdruck einer Verschlechterung der myokardialen Perfusion sein.
Bei Patienten mit Herzinsuffizienz kann die Dynamik der Erkrankung auch anhand der Veränderungen des Blutflusses über der Mitralklappe abgeschätzt werden.
Sie ist im vorliegenden Fall unnötig und sollte daher entfallen.
Eine Veränderung im Kontraktionsverhalten beider Ventrikel kann häufig schon in der Echokardiographie erkannt werden, bevor sich das EKG relevant verändert.
4.
Ist die kardiale Medikation nach derzeitigen Richtlinien adäquat?
Nein, es muss noch additiv mit Clopidogrel behandelt werden.
Nein, der Patient muss aufgrund seines alten Infarktes eine orale Antikoagulation mit Vitamin K Antagonisten durchführen.
Nein, zusätzlich zum ACE-Hemmer muss mit einem Angiotensin-Rezeptor Antagonisten therapiert werden.
Ja, die Medikation ist adäquat.
Nein, die weitere Gabe von Simvastatin ist überflüssig.
5.
Welche der folgenden Therapien würde nicht additiv in Frage kommen, wenn sich der Patient mit einer fortgeschrittenen Herzinsuffizienz im Stadium NYHA III vorstellt?
Digitalis
Aldosteron-Antagonisten
Steigerung der Ramipril Dosierung auf 10 mg
Radiofrequenz-Ablation des AV-Knotens nach erfolgter Implantation eines Zweikammer-Schrittmachers.
Kombination der Therapie mit Angiotensin-Rezeptor Antagonisten
6.
Welche Aussagen zur Ergometrie treffen nicht zu?
Sie sollte, wie im vorliegenden Fall eines Patienten mit eingeschränkter linksventrikulärer Pumpfunktion, sehr sorgfältig durchgeführt werden.
Anhand der Ergometrie kann die klinische Symptomatik unter Belastung beurteilt werden.
Sie dient der Evaluation belastungsinduzierbarer Myokardischämien.
Eine Ergometrie sollte nur nach Absetzen der kardial wirksamen Medikamente veranlasst werden.
Patienten mit hochgradiger Aortenklappenstenose sollten möglichst nicht einer Ergometrie unterzogen werden, da während der Untersuchung intraktable ventrikuläre Herzrhythmusstörungen auftreten können.
7.
Wie deuten Sie das gehäufte Auftreten monomorpher ventrikulärer Extrasystolen (VES) unter Belastung?
Die VES besitzen keinerlei Relevanz.
Würden die VES in Ruhe bestehen und unter Belastung verschwinden, wären sie als pathologisch zu werten.
Das Auftreten der VES unter Ergometrie kann Ausdruck einer belastungsinduzierten Myokardischämie sein.
Wiederholung der Ergometrie in einer Woche, bei Befundkonstanz keine weiteren Maßnahmen.
Nochmalig Ergometrie im Liegen, da hier aufgrund der Körperposition VES weniger gehäuft auftreten.
8.
Welche der Aussagen ist nicht richtig?<br><br>Das Langzeit-EKG bei Patienten mit koronarer Herzerkrankung
kann supraventrikuläre Tachykardien aufzeichnen.
kann ventrikuläre Tachykardien dokumentieren.
ist Bestandteil der nicht invasiven Risikostratifikation.
ermöglicht die Quantifizierung der Parameter Herzfrequenzvariabilität und turbulenz.
ist unnötig.
9.
Welche der Aussagen trifft zu?<br><br>Das vorliegende 24 h EKG (Abbildung 2) zeigt
eine nicht anhaltende ventrikuläre Tachykardie.
einen Normalbefund.
eine absolute Arrhythmie bei Vorhofflimmern.
einen Artefakt, der nicht zu beachten ist.
eine schmalkomplexige Tachykardie.
10.
Wie sollte das weitere Procedere aussehen?
Wiedervorstellung des Patienten in sechs Monaten, bei Beschwerden entsprechend früher.
Vorstellung bei einem anderen niedergelassenen Kollegen, um eine zweite Meinung einzuholen.
Anfertigung eines zweiten Langzeit-EKG, um bei nochmaligem Nachweis einer nicht anhaltenden ventrikulären Tachykardie den Rat eines Kardiologen einzuholen.
Einweisung in eine Klinik mit rhythmologischem Schwerpunkt zur Evaluation des Risikos für den plötzlichen Herztod.
Vorstellung beim Neurologen zur Abklärung der Schwindelsymptomatik.
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