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Punkte
Adipositas und Kopfschmerz
Diagnostische und therapeutische Überlegungen - Folge 61 der Reihe Zertifizierte Kasuistik
1.
Welche Aussage zu der vermuteten Verdachtsdiagnose trifft zu?
Eine Simulation der Beschwerden ist wahrscheinlich bei offensichtlichem Krankheitsgewinn ( z. B. Schulausfall).
Eine symptomatische, strukturelle Ursache intrazerebral kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden.
Die Kopfschmerzen sind migräne-typisch.
Anhaltende Kopfschmerzen ohne sonstige Begleitphänomene bedürfen zunächst keiner Abklärung.
Eine wahrscheinliche Verdachtsdiagnose ist die „intrakranielle Hypertension“ oder auch „Pseudotumor cerebri“ genannt.
2.
Welche Aussage trifft zu?
Der beschriebene Reflexbefund gibt Hinweise auf die gesuchte Erkrankung.
Meningeale Reizzeichen gibt es nur bei akut entzündlichen ZNS-Erkrankungen.
Angaben über Visus oder etwaige Störungen der Okulomotorik sind in Bezug auf die gesuchte Erkrankung obligat.
Der Body-Mass-Index liegt in der Norm.
Eine hormonelle Störung scheint nicht vorzuliegen.
3.
Welche Aussage zu den diagnostischen Maßnahmen trifft nicht zu?
Bei der Liquorentnahme war eine Hirnstammeinklemmung zu befürchten.
Die sonographische Darstellung des Sehnervs (siehe Abbildung) hat ihren Platz in der Diagnostik gefunden. Es ist technisch auf eine niedrige Sendeleistung zu achten.
Ein typischer Befund der zerebralen Bildgebung bei vermuteter Diagnose wäre eine sogenannte „empty sella“.
Ein Liquorunterdrucksyndrom kann die Folge einer Liquorentnahme sein.
Die laborchemische Analyse des Liquor zerebrospinalis sollte rasch nach Entnahme erfolgen.
4.
Als Differenzialdiagnosen sind unter anderem zu beachten:
Sinusthrombose
Hirntumore
Spinale Tumore
Kraniozervikale Übergangsanomalien
Alle genannten Differenzialdiagnose von a) bis d) sind zu beachten.
5.
Welche Aussage trifft nicht zu?
Der Liquoreröffnungsdruck unterscheidet sich zwischen Kindes- und Erwachsenenalter kaum.
Der Liquoreröffnungsdruck ist im oben genannten Beispiel zu hoch.
Aufgrund der raschen Beschwerdefreiheit kann angenommen werden, dass eine „Entlastungs-Punktion“ stattgefunden hat.
Es kann hier nur ein Placebo-Effekt durch die Punktion vorliegen.
Eine unauffällige Zusammensetzung des Liquor zerebrospinalis spricht nicht gegen das Vorliegen der Beschwerden.
6.
Eine Erhöhung des intrakraniellen Drucks kann entstehen durch:
Endokrinologische Störungen
Vitamin- A- Hypervitaminosen
Psychopharmaka
Antibiotika, beispielsweise Tetrazykline
Alle Antwortmöglichkeiten von a) bis d) können zu einer Steigerung des intrakraniellen Druckes führen.
7.
Welche Aussage trifft nicht zu?
Bei der Patientin muss an ein Syndrom mit konsekutiver Hormonstoffwechselstörung gedacht werden.
Das Syndrom polyzystischer Ovarien kann durchaus vorliegen.
Die Bestimmung der Schilddrüsenparameter ist zu empfehlen.
Die Gefahr einer diabetischen Stoffwechsellage ist zu beachten.
Die Patientin weist keine Stigmata einer etwaigen Hormonstörung auf.
8.
Welche Aussage bezüglich der Therapie des oben genannten Kopfschmerzsyndromes trifft nicht zu?
Die regelmäßige Gabe nicht-steroidaler Antiphlogistika führt nach ausreichendem Beobachtungszeitraum zur Besserung der Beschwerden.
Ein Antikonvulsivum kann eingesetzt werden.
Eine Liquorpunktion jeden zweiten Tag muss gegebenenfalls empfohlen werden.
Carbo-Anhydrase-Hemmer können hier eingesetzt werden.
Gewichtsreduktion ist anzustreben.
9.
Welche Aussage trifft nicht zu? Invasive Therapiemaßnahmen zur Therapie des oben genannten Kopfschmerzes können sein:
Adipositaschirurgie
Interne Liquorableitung
Optikusscheidenfensterung
Intrakranielle Stentversorgung
Thyreoidektomie
10.
Welche Aussage trifft nicht zu? Die Patientin erhielt unter anderem folgende Therapievorschläge und Verhaltensweisen:
Wiedervorstellung zur Liquordruckmessung.
Einhalten einer Diät, sportliche Betätigung.
Ophthalmologische Vorstellung, gynäkologische und endokrinologische Beratung.
Einnahme von Acetazolamid und Metformin.
Adipositaschirurgie als Therapie der ersten Wahl.
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